01. Okt 2019 | Unternehmenssteuerung

Was gehört in eine Stellenanzeige?

Du hast einen Job zu vergeben und stehst vor der Herausforderung, eine Stellenanzeige zu verfassen. Aber welche Informationen gehören dort überhaupt rein und wie formuliert man diese? Denn es gibt nicht nur Regeln zu beachten, damit sich niemand benachteiligt fühlt – eine gute Stellenanzeige hilft dir auch dabei, die bestmögliche Auswahl an potentiellen, neuen Mitarbeitern zu finden.

  1. Welche fünf Grundregeln musst Du beachten?
  2. Was gehört in eine Stellenanzeige?
  3. Beispiel-Stellenanzeige
Was gehört in eine Stellenanzeige
Eine gut formulierte Stellenanzeige, in der alle nötigen Informationen enthalten sind, kann die Suche nach geeigneten Mitarbeitern erheblich erleichtern und verkürzen. (Bild © Fotolia)

Die 5 Grundregeln für jede Stellenanzeige

1: Formuliere geschlechtsneutral! Sei nicht diskriminierend.

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dürfen Bewerberinnen und Bewerber nicht aufgrund ihres Geschlechts bevorzugen oder benachteiligen. Sprich deshalb in deiner Stellenanzeige auf jeden Fall alle Geschlechter an –  dir könnten sonst Entschädigungszahlungen drohen! Um nicht gegen das zu verstoßen, sollte in Stellenanzeigen ab 2019 zum Beispiel nicht mehr nur m/w stehen, sondern m/w/d. Das d steht für divers und soll Menschen repräsentieren, die sich weder männlich, noch weiblich fühlen.

Doch solltest Du nicht nur geschlechtertechnisch Diskriminierung vermeiden, sondern auch darauf achten, dass Deine Stellenanzeige nicht altersdiskriminierend ist. Räume also älteren Bewerbern die gleichen Chancen bei der Bewerbung ein, wie jüngeren.

2: Berücksichtige die „fünf W“

Stelle sicher, dass deine Anzeige diese „fünf W“ enthält:

  • Wir sind… : Genau wie in einem Gespräch solltest du dein Unternehmen erstmal vorstellen. Du kannst das Geschäftsfeld, die Mitarbeiterzahl und den Standort deiner Firma beschreiben. Gleichzeitig kannst du bereits für die Vorzüge deines Unternehmens werben.
  • Wir suchen… : Hier werden die für Bewerber wichtigsten Fakten zur ausgeschriebenen Stelle genannt: allen voran eine konkrete Beschreibung zukünftiger Aufgaben.
  • Wir erwarten… : Alle Anforderungen, die du an deinen zukünftigen Mitarbeiter oder Mitarbeiterin stellst, kannst du hier erwähnen: zum Beispiel, welche Ausbildung, Berufserfahrung, IT- und Fremdsprachenkenntnisse er oder sie haben sollte.
  • Wie bieten… : Welche Leistungen oder Vorteile bietet dein Unternehmen dem Bewerber oder der Bewerberin? Was macht dein Unternehmen für sie interessant?
  • Wir bitten um… : Hier wird geschildert, wie sich der Interessent oder die Interessentin bewerben soll, also in welcher Form. Per Post? Elektronisch per E-Mail? Per Kontaktformular? Auch welche Unterlagen oder Datei-Anhänge und Formate du brauchst, steht hier.

3: Beschreibe deine Idealbesetzung

Wenn du deine freie Stelle beschreibst, solltest du vor Augen haben, wer die ideale Besetzung wäre. Das bedeutet, du nennst alle Wünsche an Ausbildung, Fähigkeiten, Eigenschaften, die dir wichtig sind. Damit triffst du schon einmal eine gewisse Vorauswahl. Keine Sorge, es werden sich dennoch passende Personen bewerben, die sich in deiner Idealbeschreibung wiederfinden, auch wenn sie nicht 100% deiner Wünsche erfüllen.

4: Klar, einfach, unmissverständlich formulieren!

Eine klare Sprache, der Verzicht auf lange, verschachtelte Sätze und übertriebene Liebe zum Fremdwort helfen dir genauso wie den Leserinnen und Lesern der Stellenbeschreibung: Es soll klar werden, was dein Unternehmen tut, welche Aufgaben die offene Stelle umfasst und wie die Anforderungen an die gesuchte Person lauten.

5: Denke an dein Image!

Stellenanzeigen gehören genauso zu deinem professionellen Außenauftritt wie deine geschäftliche Korrespondenz, deine Website oder dein Firmenschild! Denk bei der Gestaltung und den Texten daran, dass du Imagepflege betreibst. Lass die Anzeige vor ihrer Veröffentlichung Korrektur lesen – sonst kommen am Ende eher kuriose Fundstücke dabei heraus.

Welche Angaben gehören in eine Stellenanzeige?

Die Reihenfolge der Angabe ist dir überlassen – manches Unternehmen beginnt mit einer Selbstvorstellung, manche schließen ihre Anzeige damit ab. Wirklich kriegsentscheidend ist nicht, für welche Reihenfolge du dich entscheidest.

  • Vorstellung des Unternehmens: Wo wirkt dein Unternehmen, was ist seine Aufgabe, wie groß ist es, wie groß ist die Belegschaft?
  • Tätigkeitsbeschreibung: Was ist die Hauptaufgabe der Stelle? Gibt es Führungsaufgaben? Was sind besondere oder eventuell ungewöhnliche Aufgaben, die zur Stelle dazugehören werden?
  • Beschreibung der Stelle: Arbeitsziele, Aufgaben und Kompetenzen, die zur ausgeschriebenen Stelle gehören.
  • Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber: Welche Erwartungen hast du an die Bewerberinnen und Bewerber? Welche Qualifikation/Ausbildung sollen sie haben, welche Eigenschaften (Pünktlichkeit, Leidenschaft für die Aufgabe, Führungsqualitäten …) sind wichtig, um die Stelle gut besetzen zu können?
  • Weiterbildungs-/Entwicklungsmöglichkeiten: Weiterbildung ist ein Anreiz für Bewerberinnen und Bewerber, sich um deine Stelle zu bemühen. Falls Weiterbildung aktiv unterstützt, erwähne das auf jeden Fall! Wenn du Aufstiegschancen für die Stelle planst, kannst du sie hier bereits erwähnen.
  • Betriebliche Leistungen: Hierher gehören Angaben wie Aussicht auf Erfolgsbeteiligungen oder Sozialleistungen wie die betriebliche Altersvorsorge.
  • Organisatorisches: Nenne deine Bewerbungsfrist und den frühesten Eintrittstermin (oder bitte um Angabe in der Bewerbung, was der frühestmögliche Eintrittstermin auf Bewerberseite wäre), nenne Ansprechpartner und Adresse für die Bewerbung, vergiss nicht die Angabe, was du in der Bewerbung vorfinden möchtest (falls du umfassende Unterlagen möchtest, nutze die Standardformulierung „Schicken Sie uns Ihre vollständige Bewerbung“). 

Beispiel für eine Stellenanzeige:

Damit du einen Eindruck davon bekommst, wie so eine Stellenanzeige aussieht, findest du hier die Ausschreibung für einen Technischen Kundensupport (m/w):

stellenanzeige

Update für 2019: Um nicht gegen das zu verstoßen, sollte in Stellenanzeigen ab 2019 nicht mehr nur m/w stehen, sondern m/w/d, was divers bedeutet und für Menschen stehen soll, die sich weder männlich, noch weiblich fühlen.

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