07. Dez 2018 | Buchhaltung

Was ist eigentlich der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag ist der neue Begriff für den ehemals geläufigen Sparerfreibetrag. Wer spart, bekommt normalerweise Zinsen. Zinseinnahmen sind neben Dividenden und Gewinnen aus den Verkäufen von Aktien so genannte Kapitaleinkünfte.

  1. Was ist der Sparer-Pauschbetrag?
  2. Wie funktioniert’s?
  3. Wie gebe ich den Sparer-Pauschbetrag in der Steuererklärung an?
  4. Was gilt für Geringverdiener?
  5. Sparer-Pauschbetrag auf die Kinder übertragen?
Sparer-Pauschbetrag
Bei dem Sparer-Pauschbetrag handelt es sich um einen Freibetrag aus den Kapitaleinkünften. (Bild © unsplash.com)

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Der Sparer-Pauschbetrag ist die Summe, die Du an jährlichen Kapitalerträge steuerfrei eintreiben kannst. Seit 2009 werden Kapitaleinkünfte pauschal mit 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls auch mit Kirchensteuer belegt. Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag aus den Kapitaleinkünften.

Wie funktioniert’s?

Die Banken führen die Steuern aus Deinen Kapitalerträgen, die Du über ihr Institut erwirtschaftest, direkt an den Fiskus ab. Um Deinen Sparer-Pauschbetrag geltend zu machen, kannst Du gegenüber der Bank einen Freistellungsauftrag erklären. Auf Deinem Freistellungsauftrag musst Du seit 2016 auch Deine Steueridentifikationsnummer angeben. Wenn Du gegenüber Deinem Geldinstitut den Freistellungsauftrag erteilt hast, dann sind 801 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei für Dich als Single und 1602 Euro für Verheiratete. Solange Du keinen Freistellungsauftrag stellst, werden die Steuern ab dem ersten Euro Deines Kapitalertrages vollständig an das Finanzamt abgeführt.

Wie gebe ich den Sparer-Pauschbetrag in der Steuererklärung an?

Die Anlage KAP ist eines der Formulare, die Du im Zuge der Erklärung der Einkommensteuer ausfüllst. Sie behandelt die Kapitalerträge des Steuerzahlers. Mit der Abgabe der Anlage KAP können zwei wichtige Steuervorteile für den Steuerpflichtigen geltend gemacht werden.

  • Freistellungsauftrag
  • Angleichung Steuersatz

Der Freistellungsauftrag über die Anlage KAP

Wenn Du der Bank keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, dann kannst Du Deinen Freibetrag auch über die Steuererklärung geltend machen. Ohne einen Freistellungsauftrag hat Deine Bank zwar die volle Steuer ab dem ersten Euro bereits an das Finanzamt überwiesen. Doch Du kannst auf Deiner Steuererklärung angeben, dass Du Deinen Sparer-Pauschbetrag noch nicht geltend gemacht hast.

In Deiner Steuererklärung gibst Du auf der Anlage KAP Deine Kapitaleinnahmen an. In den Zeilen 12 und 13 der Anlage KAP werden die Angaben zum Sparer-Pauschbetrag eingetragen. Die dort gemachten Angaben sind gleichbedeutend mit einem Freistellungsauftrag. Wenn Deine Kapitalerträge ohne Berücksichtigung des Freibetrags bereits steuerlich abgerechnet wurden, dann zahlt Dir das Finanzamt die Steuer zurück.

Die Angleichung des Steuersatzes

Wenn Dein Einkommen mit einem Steuersatz unter 25 Prozent zu versteuern ist, dann ist es vorteilhaft, die Anlage KAP auszufüllen. Mit der Angabe Deiner Kapitaleinkünfte wird die Höhe der Abgeltungssteuer Deinem niedrigeren Steuersatz angepasst. Die Kapitaleinkünfte werden in diesem Fall zu einem niedrigeren Steuersatz als den pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer versteuert. Auch in diesem Fall werden zu viel durch die Bank abgeführte Steuern vom Fiskus zurück erstattet.

Was gilt für Geringverdiener?

Wenn Dein Einkommen unter dem aktuell gültigen Grundfreibetrag liegt, dann führt Deine Bank keine Steuern für Zinsen an den Staat ab. Mit der so genannten legst Du der Bank vor, dass Du keine Abgeltungssteuer für Deine Kapitaleinkünfte bezahlen musst. Die notwendige Bescheinigung erhältst Du vom Finanzamt. Sobald Du der Bank diese vorlegst ist sie von der Pflicht, die Steuer an den Fiskus abzuführen, frei gestellt.

Sparer-Pauschbetrag auf die Kinder übertragen?

Es ist möglich, Deinen Sparer-Pauschbetrag auf Deine Kinder zu übertragen. Dafür legst Du die Optionen, Aktien, Sparbriefe oder Sparverträge auf den Namen Deiner Kinder an. Dadurch nutzt Du ihre Freibeträge und brauchst für die Erträge keine Steuern abzuführen. Allerdings ist das dann rechtlich auch ein Einkommen Deiner Kinder. Das kann sich zum Beispiel bei einem Antrag auf Kindergeld oder Ausbildungsbeihilfe entsprechend auswirken.

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