23. Feb. 2020 | Unternehmenssteuerung

Wann handelt es sich um irreführende Werbung?

Wenn du selbstständig arbeitest, ist für dein Business und deine Marketingstrategie Werbung zur Kundenakquise relevant. Es muss nicht gleich der landesweit ausgestrahlte Fernsehspot sein. Schon durch einen eigenen Slogan auf der Visitenkarte machst du Werbung für dein Business. Doch wann ist ein selbstbewusstes Werbeversprechen noch eine ironische Übertreibung? Wann handelt es sich um irreführende Werbung?

Was ist irreführende Werbung?

Was wäre, wenn wir allen Versprechen in der Werbung glauben könnten? Dann würden wir uns durch Konsum in fitte, schlanke, wunderschöne und alterslose Supermenschen verwandeln. Wir würden vor Lebensfreude platzen. Wir hätten trotz der vielen Einkäufe immer genug Geld auf der hohen Kante. Die brauchen wir auch für unsere regelmäßigen bombastische Reisen … Nun ja, Werbung neigt zur Übertreibung. Das wissen wir seit Kindesbeinen. Selbst die angekündigten Flügel wachsen uns nicht durch den Genuss von Energy Drinks aus dem Rücken. Wir verwandeln uns auch nicht von der Filmdiva zurück in einen Football-Spieler, wenn wir in einen Schokoriegel beißen. Und nein, es ist gar nicht Manuel Neuer, der mit uns gemütlich auf dem Sofa sitzt, weil wir eine Cola trinken. Doch es gibt einen bedeutenden Unterschied zwischen erkennbaren Übertreibungen und irreführender Werbung.

Wann handelt es sich um irreführende Werbung?
Je kreativer und lustiger die Werbung, desto besser kommt sie beim Kunden an. Was sie trotzdem nicht beinhalten darf: Falsche und irreführende Informationen. (© dmitrimaruta – Fotolia)

Warum dürfen manche Werbungen Unfug behaupten – obwohl es gar keine Flüüüüügel gibt?

Werbung darf nicht den Anschein erwecken, das beworbene Produkt (oder das werbende Unternehmen) habe eine Eigenschaft, die in Wirklichkeit nicht vorhanden ist. Selbst wenn nur wenige Personen Gefahr laufen würden, eine falsche Behauptung für wahr zu halten, kann es sich um irreführende Werbung handeln. Klar aber ist: Ein Biss in einen Schokoriegel verwandelt eine Frau nicht in einen Mann. Ein Schluck aus einer Getränkedose lässt keine Flügel auf dem Rücken wachsen. Diese absurden, unrealistischen Szenarien sind deutlich genug als Übertreibung zu erkennen. Hierbei handelt es sich nicht um irreführende Werbung.

Was fällt unter den Begriff „irreführende Werbung“?

Geregelt wird das Verbot irreführender Werbung im . Dort wird deutlich, dass folgende geschäftliche Handlungen nicht erlaubt sind:

  • Werbung darf nicht lügen und etwas behaupten, das nicht wahr ist. (Ausnahme sind die angesprochenen offensichtlichen Übertreibungen, die den Naturgesetzen widersprechen).
  • Auch Werbeaussagen, die wahr sind, müssen in ihrer Aussage klar verständlich sein. Sie dürfen nicht falsch verstanden werden können.
  • Man darf nicht mit Selbstverständlichkeiten werben, die der Gesetzgeber sowieso vorschreibt. Zum Beispiel darf ein Händler nicht mit einer Garantie auf Waren werben, die zu gewähren er sowieso verpflichtet ist. Der Käufer könnte dann annehmen, dieses Angebot würde ihm einen besonderen Vorteil verschaffen, was aber nicht wahr ist.
  • Einschränkende Hinweise wie anfallende Gebühren, zum Beispiel für die Teilnahme an einem Gewinnspiel, dürfen versteckt werden. Zum Beispiel dürfen sie nicht absichtlich besonders schwer lesbar sein.

Wie schützt du dich davor, versehentlich unlauter zu werben?

Die Antwort ist einfach: Gute Werbung ist sowieso ehrlich. Sie verrät dem potenziellen Kunden, dass er einen echten Vorteil haben wird, wenn er dem Werbeversprechen glaubt. Wenn du gewissenhaft dafür sorgst, dass du die Versprechen deiner Werbung auch erfüllst, kann irreführende Werbung nie ein Risiko für dein Unternehmen werden!

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