21. Mrz 2021 | Buchhaltung
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung – kurz EÜR – ist eine vereinfachte Gewinnermittlung, von der kleine Unternehmen und Freiberufler profitieren. Unternehmen dürfen diese Methode der zur Ermittlung ihres Gewinns nutzen, solange ihr Gewinn oder Umsatz unterhalb einer vorgegebenen Grenze liegt. Wie sich die Vorteile der EÜR lohnen, erfährst Du in diesem Beitrag.
Grundsätzlich haben sämtliche Unternehmen in Deutschland die Verpflichtung, ihre Geschäftsvorfälle innerhalb der Buchhaltung zu dokumentieren und zu belegen. Jeder Unternehmer ist darüber hinaus regulär dazu verpflichtet, seinen Gewinn zu ermitteln und dem Finanzamt gegenüber zu erklären. Die Buchführungspflicht kennt zwei Arten, wie Einnahmen und Ausgaben zu erfassen und wie Gewinne zu ermitteln sind. Hierfür müssen Unternehmen entweder die einfache oder die doppelte Buchführung pflegen. Beide Formen der Buchhaltung arbeiten mit Konten, in die sie Geschäftsvorfälle einbuchen.
Die einfache Buchführung gilt für kleine und mittelgroße Betriebe, die einen überschaubaren Umfang an Geschäftsvorfällen haben. Die einfache Buchführung erfasst Einnahmen und Ausgaben und weist diese bestimmten Kategorien zu. Die dazu gehörenden Zahlungen in bar oder per Banküberweisung bucht die Buchhaltung in ein einfaches Kontensystem ein. Unternehmen, die eine einfache Buchführung anwenden dürfen, ermitteln ihren Gewinn oder Verlust am Ende eines Kalenderjahres über die so genannte EÜR – die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Über das Ergebnis erteilen sie dem Finanzamt gegenüber Auskunft.
In der doppelten Buchführung müssen Unternehmen ihre Buchführung doppelt ausführen. Jeder Geschäftsvorgang taucht dabei in den Büchern der Buchhaltung zweimal auf. Hierfür werden die Geschäftsvorfälle in den Buchführungskonten einmal im Soll und einmal im Haben eingetragen. Unternehmen, die zur Buchführung verpflichtet sind, müssen neben der doppelten Buchführung auch eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Bilanz zum Ende und eine Eröffnungsbilanz zum Beginn eines jeden Kalenderjahres erstellen. Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, bezeichnet das Steuergesetz als buchführungspflichtige Unternehmen.
Steuergesetzbuch und Handelsgesetzbuch regeln die so genannte Buchführungspflicht, die zur doppelten Buchführung verpflichtet. Zu den buchführungspflichtigen Unternehmen gehören Gewerbetreibende mit einem Gewinn über 60.000 Euro oder mit einem Umsatz, der über 600.000 Euro pro Kalenderjahr liegt. Darüber hinaus sind alle Unternehmen, die einen Handelsregistereintrag haben, buchführungspflichtig. Dazu gehören Einzelunternehmer, die als Kaufleute eingetragen sind, sowie Personengesellschaften wie OHG oder KG und Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG oder UG.
Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung, die kleine Unternehmen ohne Handelsregistereintrag und Freiberufler anwenden dürfen. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) steht grundsätzlich Freiberuflern als Gewinnermittlung zur Verfügung. Darüber hinaus können auch Gewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag beziehungsweise ohne so genannte Kaufmannseigenschaften mit einem Gewinn von weniger als 60.000 Euro oder einem Umsatz unter 600.000 Euro eine EÜR erstellen.
Die sehr simple Formel, die hinter der Einnahmen-Überschuss-Rechnung steht, lautet: betriebliche Einnahmen minus betriebliche Ausgaben ergeben den zu versteuernden Gewinn. Zu den Einnahmen und Ausgaben gehören im Regelfall nur die Posten, die tatsächlich im Wirtschaftsjahr eingenommen oder ausgegeben wurden. Bei der Berechnung kommt das so genannte Zufluss- und Abflussprinzip für die EÜR zum Einsatz.
Die EÜR besteht in der Praxis in einem Formular mit dem Namen Einnahmen-Überschuss-Rechnung, das das Finanzamt seinen selbstständigen und freiberuflichen Steuerpflichtigen zur Gewinnermittlung vorgibt. Die Einnahmenüberschussrechnung ist durch das Finanzamt ausschließlich für die Steuererklärung von Gewerbetreibenden mit einfacher Buchführung (also buchführungspflichtbefreite Unternehmen) zur Verfügung gestellt. Das Formular EÜR gibt zahlreiche Felder zur Eintragung von Einnahmen und Ausgaben unterschiedlicher Art vor. Durch die Eintragung über das Steuerportal der Finanzbehörden mit dem Namen Elster ermittelt das Formular EÜR online den Gewinn oder den Verlust des Unternehmens.
Steht als Resultat der EÜR der Gewinn fest, hat die Höhe dieser Summe Einfluss darauf, wie häufig das Unternehmen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet ist (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) und wie hoch die Einkommenssteuer des Einzelunternehmers ausfällt. Gegebenenfalls gibt das Ergebnis der EÜR auch Auskunft über die Höhe der Gewerbe- und Körperschaftssteuer (falls es zu diesen beiden Steuerarten eine Verpflichtung gibt, was bei Freiberuflern nicht der Fall ist).
Das besagte Zufluss- und Abflussprinzip verleiht der EÜR eine Sonderstellung in der Buchhaltung. In jedem Kalenderjahr gilt tatsächlich nur das als relevant, was in die Geschäftskasse hinein- und hinausläuft (bildlich und übertragend gemeint – also sowohl in Form von Barzahlungen als auch als Eingang auf dem Bankkonto). Unternehmen, die bilanzieren, müssen dagegen auch zu erwartende Gewinne und künftige Kosten in ihre Buchhaltung einbeziehen. Bei der einfachen Buchführung mit Gewinnermittlung über EÜR entfällt die Verpflichtung zur vorgezogenen Versteuerung von Ausständen.
Die Kostenersparnis bei der Erstellung der Gewinnermittlung über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Gegensatz zur doppelten Buchführung kommt vor allem zustande, da die einfache Buchführung weniger Personalbedarf erfordert. Für die einfache Buchführung mit EÜR muss kein speziell ausgebildeter Mitarbeiter zur Verfügung stehen.
Einer der weiteren Vorteile der EÜR: Auch die externe Steuerberatung ist günstiger als bei der Pflicht zur Bilanzierung, weil die Einfachheit der Gewinnermittlung über EÜR auch beim Steuerberater einen geringeren Aufwand verursacht.
Unternehmen, die von der Buchführungspflicht befreit sind und nur eine einfache Buchführung mit Gewinnermittlung über EÜR erstellen müssen, haben die Wahl, freiwillig eine Bilanz vorzulegen.
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