05. Okt 2018 | Buchhaltung

Website Kosten richtig verbuchen

Die Virtuelle Visitenkarte in der Buchhaltung

Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne eigene Homepage aus. Die Website ist die virtuelle Visitenkarte Deines Unternehmens. Sie liefert Kunden, Geschäftspartnern und Interessenten einen ersten Eindruck über Deine Firma. Die Professionalität Deiner Website entscheidet darüber, ob Betrachter zu Deinem Unternehmen Vertrauen aufbauen. Entwicklung und Pflege einer professionellen Homepage kosten jedoch sehr viel Geld. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Website Kosten richtig verbuchen, um diese steuerlich geltend machen zu können.

Website Kosten richtig verbuchen
Eine gute Website kostet viel Zeit und viel Geld. Damit du sie steuerlich geltend machen kannst solltest du deine Website Kosten richtig verbuchen. Wie das geht, erfährst du hier (Bild © unsplash.com)

Welche Unterschiede in der Buchung gibt es?

Interne Erstellung

Viele Unternehmen erstellen ihre Website intern. Die anfallenden Ausgaben rund um die Erstellung und Pflege kannst Du in diesem Fall unmittelbar als Betriebsausgabe behandeln. 

Erstellung durch Dienstleister

Eine Website, die von einem Dienstleister erstellt wurde, ist ein immaterieller Vermögensgegenstand. Diesen kannst Du über den  Nutzungszeitraum hinweg abschreiben. Als Faustformel für Internet-Portale gilt, dass die Nutzungsdauer zwischen drei bis fünf Jahren angelegt ist. Danach gelten die Software und die Konzeption der Bedienerführung als veraltet, sodass eine neue Homepage oder zumindest ein Relaunch in Auftrag gegeben werden müssen.

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Warum sollte ich Domain und Website trennen?

Die Domain, die Du als Bestandteil Deiner Website kaufst, musst Du in der Buchung von der Website trennen. Denn die Domain ist nicht abnutzbar und kann daher auch nicht über eine bestimmte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Auch kannst Du die Kosten für die Domain nicht sofort als Betriebsausgabe behandeln. Der Name Deiner Homepage ist ein immaterielles Wirtschaftsgut, das als Anlage erfasst wird. Achte daher darauf, dass Dein Dienstleister die Kosten für Domain und Website getrennt abrechnet.

Wie kann ich Website Kosten richtig verbuchen?

Eigene Erstellung

Wenn die Website Deines Unternehmens durch Deine Firma selbst erstellt wurde, dann handelt es sich um einen selbst geschaffenen Vermögenswert. Du kannst die Website Kosten richtig verbuchen, indem Du die Entwicklungskosten aktivierst. Dafür buchst Du die Aufwendungen auf das Konto mit der Bezeichnung „EDV-Software“. Im Kontenrahmen SKR 03 hat das Konto die Nummer 0027 und im Kontenrahmen SKR 04 die Nummer 0135. Danach trägst Du die Gegenbuchung auf das Konto „Bank“ ein. Die Nummer im Kontenrahmen SKR 03 lautet hierfür 1200 bzw. 1800 im Kontenrahmen SKR 04.

Buchung bei Erstellung durch Dienstleister

Hast Du hingegen für die Erstellung Deiner Homepage einen externen Dienstleister beauftragt, dann buchst Du den Nettobetrag aus seiner Rechnung auf das Konto „EDV-Software“ mit den entsprechenden Bezeichnungen der unterschiedlichen Kontenrahmen. Den Mehrwertsteuerbetrag buchst Du auf das Konto „abziehbare Vorsteuer 19%“ mit der . Die Gegenbuchung in Höhe des Bruttobetrages aus der Rechnung trägst Du in das Konto mit der Bezeichnung „Bank“ unter den jeweiligen Nummern ein. 

Domain Name verbuchen

Der Domain-Name ist nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2014 ein immaterielles Wirtschaftsgut ohne Wertverschleiß. Daher kannst Du die Kosten für den Domain Namen nicht abschreiben. Die Ausgaben für die Anschaffung buchst Du auf das Konto „Ähnliche Rechte und Werte“ mit der Nummer 0025 im Kontenrahmen SKR 03 bzw. 0130 in SKR 04. 

Laufende Kosten für die Domain buchen

Neben den Kosten für den Domain Namen verursacht die Pflege der Domain weitere Gebühren, die regelmäßig zu bezahlen sind. Die Ausgaben für die Domainpflege kannst Du als Nettobetrag auf das Konto mit der Bezeichnung „Werbekosten“ mit der Nummer 4600 im Kontenrahmen SKR 03 und der Nummer 6600 im Kontenrahmen SKR 04 eintragen. Alternativ kannst Du auch das Konto mit der Bezeichnung „Wartungskosten für Hard- und Software“ einsetzen. Das Konto trägt die Nummer 4806 in SKR 03 und die Nummer 6495 in SKR 04. 

Die angefallene Mehrwertsteuer aus der Rechnung für die Domainpflege kommt auf das Konto mit dem Namen „Abziehbare Vorsteuer 19%“ mit der Nummer 1576 im Kontenrahmen SKR 03 und mit der Nummer 1406 im Kontenrahmen SKR 04.

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