14. Nov 2018 | Unternehmenssteuerung
Kontinuierliches Lernen ist angesagt. Jede neue Software, jede neue Maschine, eigene Innovationen: All das erfordert es, ständig neue Fähigkeiten zu erwerben, Funktionen zu begreifen und zu nutzen. Außerdem willst du selbst oder wollen Mitarbeiter eventuell beruflich vorankommen, es fehlt hierfür aber noch eine Qualifikation, ein Zertifikat oder eine Zusatzausbildung. Funktioniert eine Fortbildung innerbetrieblich oder über Freistellungen? Und wie organisiert man eine innerbetriebliche Weiterbildung?
In fünf Schritten organisierst du die innerbetriebliche Weiterbildung.
Die berufliche Fortbildung stellt einen jeweils unterschiedlichen Bestandteil der beruflichen Bildung dar. Sie zielt auf eine Erweiterung von bereits vorhandenen Qualifikationen ab, die in einem Ausbildungsberuf erworben wurden. Die berufliche Fortbildung wird oftmals nötig, wenn die technische Entwicklung fortschreitet, um hierfür zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. Berufliche Fortbildung mündet meist in eine Prüfung, die die erworbene Qualifikation ausweist. Für die Durchführung und den Nachweis einer Fortbildung sind die Handwerkskammern oder IHK zuständig. Die Fortbildung bezeichnet eine andere Form der Ausbildung als eine Weiterbildung.
Auch die berufliche Weiterbildung setzt eine berufliche Bildung und die Berufstätigkeit voraus. Sie vertieft die absolvierte Ausbildung sowie die praktischen beruflichen Kenntnisse. Im Gegensatz zur Fortbildung kann die Weiterbildung jedoch in Eigenregie vorgenommen werden, aber auch durch eine Umschulung oder innerhalb des Betriebs. Eine Weiterbildungsmaßnahme führt im Gegensatz zu einer Fortbildung nicht zu einem anerkannten Abschluss und ist nicht gesetzlich geregelt.
Die berufliche Weiterbildung vertieft und erweitert die vorhandene berufliche Qualifikation. Weiterbildungen trainieren die Fähigkeit zu lernen und fördern die Sicherheit im Berufsleben. Von Weiterbildungen profitieren sowohl die Teilnehmer als auch die Unternehmen. Denn mehr Qualifikation bringt auch mehr Leistungsfähigkeit mit sich.
Unternehmen können die verbesserten Kenntnisse von Mitarbeitern nutzen, die an einer Weiterbildung im Betrieb teilnehmen. Gerade eine betriebliche Weiterbildung kann die Kenntnisse von Mitarbeitern an veränderte Erfordernisse anpassen, die zum Beispiel durch die fortschreitende Technisierung oder durch Neuerungen in der Produktion entstehen. Zudem haben Mitarbeiter, die eine Weiterbildung im Betrieb absolvieren, eine stärkere Bindung an das Unternehmen.
Mitarbeiter profitieren von einer Weiterbildung durch ihre verbesserte Qualifikation. Das sichert nicht nur den vorhandenen Arbeitsplatz. Weiterbildungen empfehlen den Arbeitnehmer auch für andere Arbeitgeber. Sie verbessern zudem die Verdienstmöglichkeiten.
Der Staat fördert die berufliche Weiterbildung von Arbeitern und Angestellten durch verschiedene Programme der Agentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Für die Weiterbildung von Beschäftigten mit speziellem Bedarf an Förderung bietet die Agentur für Arbeit Angebote für die finanzielle Unterstützung. Die Agentur für Arbeit zielt dabei auf die Weiterbildung von gering qualifizierten sowie von älteren Arbeitskräften innerhalb eines Unternehmens durch das Programm mit dem Namen „WeGebAU“. Unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt die Arbeitsagentur für die Zeit der Ausbildung oder Weiterbildung für Erwachsene einen Zuschuss zum Lohn. Die Kosten für die Weiterbildung übernimmt das Jobcenter zum Teil oder auch ganz. Informationen für Unternehmen findest du im Internet unter dem Titel „Beschäftigen und Qualifizieren“.
Eine weitere Förderung durch die Arbeitsagentur bietet die so genannte „Initiative Zukunftsstarter“. Das Förderprogramm spricht junge Erwachsene ab 25 Jahren sowie gering qualifizierte Beschäftigte an, die ohne Berufsabschluss sind. Das Programm möchte seine Teilnehmer anhand von Umschulungen, Ausbildungen oder Externenprüfungen in einen qualifizierten Berufsabschluss führen.
Ausführliche Informationen zur Förderung von Weiterbildungen finden Unternehmer im Internet unter Bundesagentur für Arbeit: Fördermöglichkeiten.
Das Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im Unternehmen“ (WeGebAU) unterstützt Weiterbildungen, die Kenntnisse für den allgemeinen Arbeitsmarkt vermitteln. WeGebAU ist auf drei Säulen aufgebaut:
Das Programm für junge Erwachsene ab 25 Jahre ohne Berufsabschluss sucht den Schulterschluss mit den Unternehmen. Die angesprochenen Betriebe sollen bei der Einstellung von Arbeitskräften ihren Blick auch auf die Zielgruppe ohne Berufsabschluss richten und diese in eine Weiterbildung schicken. Das Jobcenter fördert die Teil- oder Vollzeit-Qualifizierung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt. Dazu gehören Umschulungen, Lehrgänge, Teilqualifikationen sowie Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen.
Neben den beiden Programmen gibt es weitere Möglichkeiten für die Finanzierung einer Weiterbildung oder Umschulung. Das Jobcenter bietet daher sowohl Unternehmern, die ihre Mitarbeiter fördern möchten, als auch Arbeitnehmern, die sich weiterbilden möchten, entsprechende Beratung an.
Das Jobcenter stellt im Internet darüber hinaus Online Angebote bereit, mit denen Arbeitnehmer gezielt planen können. Wer bereits weiß, welche Weiterbildung er antreten möchte, der kann im KURSNET fündig werden.
Wer schon eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert hat, der kann eine Aufstiegsweiterbildung durch das Aufstiegs BAföG beantragen.
Unternehmen, die sich für eine Förderung durch das Jobcenter interessieren, können telefonisch Kontakt aufnehmen unter der bundesweiten gebührenfreien Hotline des Arbeitsamtes mit der Nummer 0800 4 55 55 20.
Das Ministerium bietet die Förderung für berufliche Weiterbildung mit der so genannten Bildungsprämie. Sie unterstützt Erwerbstätige, die über ein geringes Einkommen verfügen durch die Förderung einer Weiterbildung. Der Staat übernimmt durch die Förderung die Hälfte der Kosten für die betriebliche Weiterbildung. Die genauen Informationen über die Förderung der Weiterbildung durch den Staat findest du telefonisch über die kostenlose Hotline unter 0800 26 23 000 oder im Internet auf der Seite bildungspraemie.info.
Sofern eine Bildungsmaßnahme die berufliche Handlungsfähigkeit erhält und anpasst oder erweitert sowie die Möglichkeit bietet, beruflich aufzusteigen, können die dafür anfallenden Aufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Somit kannst du deine Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich absetzen. So kannst du Seminarkosten und Übernachtungskosten genauso steuerlich geltend machen wie Reisekosten und Arbeitsmittel.