23. Aug 2018 | Gründung
Der Eintrag ins Handelsregister ist für viele Unternehmen Pflicht. Der Eintrag bringt nicht nur einige lohnende Vorteile mit sich. Es kommen auch einige Ausgaben auf Dich zu. Im Rahmen einer Firmengründung solltest Du die Kosten beim Handelsregistereintrag berücksichtigen.
Das Handelsregister wird von den zuständigen Amtsgerichten einer bestimmten Region geführt. Es stellt ein öffentliches Verzeichnis, das über eingetragene Firmen Auskunft erteilt. Hierdurch können Geschäftspartner Informationen einholen, um für ihre Geschäfte eine glaubwürdige Sicherheit zu erhalten. Aber auch die eingetragenen Firmen profitieren von einem Eintrag. Denn neue Firmen müssen sich von den bereits eingetragenen Unternehmen deutlich unterscheiden, um einen Eintrag zu erhalten. Die Einträge sind notariell beglaubigt und werden öffentlich bekannt gegeben. Das Handelsregister genießt den so genannten öffentlichen Glauben. Das bedeutet, dass die Einträge ein hohes Maß an Richtigkeit und Aktualität haben und somit das Vertrauen in die Seriosität eines Unternehmens verstärken.
Das Handelsgesetzbuch regelt neben weiteren Gesetzbüchern, wie dem Aktiengesetz und dem GmbH-Gesetz die Einträge in das Handelsregister. Wer einen Eintrag ins Handelsregister vornehmen lässt, der ist auch verpflichtet, die folgenden Angaben zu machen:
Grundsätzlich müssen Unternehmen, die ein Handelsgewerbe betreiben und als Kaufmann eingestuft werden, einen Eintrag ins Handelsregister vornehmen lassen.
Nicht alle Unternehmer müssen einen Eintrag ins Handelsregister haben. Wer zum Beispiel nicht als Kaufmann tätig ist, ist nicht zum Handelsregistereintrag verpflichtet. Dazu zählen neben weiteren:
Außer den Freiberuflern steht allen nicht verpflichteten Unternehmen jedoch ein freiwilliger Eintrag ins Handelsregister offen. Mit der freiwilligen Eintragung erlangt der Unternehmer allerdings die Kaufmannseigenschaft und unterliegt den Regelungen für Kaufleute gemäß dem Handelsgesetzbuch.
Das Registergericht erhebt die Gebühren für den Handelsregistereintrag. Die Gebühren fallen mit der Eintragung einer jeden einzelnen Tatsache in das Handelsregister an. Die Höhe der Gebühren legt die Handelsregistergebührenverordnung HRegGebV fest.
Da jede Tatsache, die eingetragen wird, zusätzlich durch einen Notar beglaubigt sein muss, entstehen weitere Kosten beim Handelsregistereintrag. Denn die Beglaubigung durch den Notar verursacht zusätzliche Kosten. Diese sind im Gerichts- und Notarkostengesetz GNotKG festgeschrieben.
Zwei Kriterien sind für die Höhe der Kosten beim Handelsregistereintrag von entscheidender Bedeutung:
Die Kosten variieren grundsätzlich je nach der einzutragenden Rechtsform des Unternehmens. Darüber hinaus bestimmen die individuelle Ausgestaltung des Unternehmens mit der Anzahl der Gesellschafter, die Höhe des Stammkapitals, die Vertragsgestaltung oder die Art der Einlagen über die Kosten beim Handelsregistereintrag.
Die individuellen Kosten für bestimmte Einträge sind genau festgelegt. Demnach fallen Kosten für bestimmte Kriterien an:
Um festzustellen, welche Kosten beim Handelsregistereintrag im Detail anfallen, gibt das Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare nähere Auskunft. Auch die Handelskammer Hamburg stellt im Internet eine Tabelle mit den Kosten beim Handelsregistereintrag zur Verfügung. Die Tabelle gibt die Gebühren für das Registriergericht abhängig von der Gesellschaftsform und dem Stammkapital an. Darüber hinaus erteilt die Tabelle Auskunft über die Kosten für den Notar, die bei der Anmeldung, für die Bestätigung des Gesellschaftervertrags, für die Erstellung der Gesellschafterliste und für die Erzeugung einer XML Datei anfallen.
Für eine GmbH mit Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro fallen Gebühren des Registergerichts in Höhe von 150 Euro an. Die Anmeldung durch den Notar kostet 62,50 Euro. Die Beurkundung des Gesellschaftervertrages und Geschäftsführerbestellung durch den Notar kostet 384 Euro. Für die Erstellung der Gesellschafterliste verlangt der Notar 96 Euro und für die Erzeugung einer XML Datei weitere 37,50 Euro. Die Gesamtkosten zuzüglich 19 % MwSt zu den Notargebühren und zuzüglich sonstiger Auslagen des Notars belaufen sich auf 730 Euro.