22. Jan 2020 | Buchhaltung
Du hast einen Online Shop? Das bedeutet, dass du ein Gewerbe angemeldet hast. Du hast es also in Zukunft mit mindestens drei Arten von Steuern für Online-Shop Betreiber zu tun: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer. Abhängig von der Unternehmensform kann auch Körperschaftsteuer anfallen. Mehr dazu erfährst Du in diesem Artikel!
Sobald in Deutschland durch eine selbstständige Tätigkeit Einnahmen erzielt werden, werden für das gegründete Gewerbe Steuern fällig. Dabei stehen mit der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer zwei Steuerarten im Zentrum. Denn diese beiden Abgaben fallen für jedes Gewerbe als Steuern an, während die Fälligkeit der anderen Steuerarten von verschiedenen Kriterien abhängig ist.
Die wichtigste Steuer für Unternehmer ist die Umsatzsteuer. Denn mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit – unabhängig davon, ob sie als Einzelunternehmer, in Form eines Gewerbes oder einer Gesellschaft aufgenommen wird – entsteht die Umsatzsteuerpflicht. Diese verpflichtet Unternehmen dazu, von ihren Kunden Mehrwertsteuer zu erheben.
Durch die Umsatzsteuer ist der Staat an allen Warengeschäften und Dienstleistungen beteiligt. Die Umsatzsteuer schlägt der Unternehmer auf jede Rechnung auf. In der Rechnung wird die Umsatzsteuer als Mehrwersteuer bezeichnet. Die Steuer bezahlt der Kunde bei jedem Einkauf oder mit jeder Rechnung an den Lieferanten oder Dienstleister aus. Doch die Mehrwersteuer gehört nicht dem Unternehmer, der sie einkassiert. Vielmehr gehört die vereinnahmte Steuer dem Staat. Der Unternehmer leistet die vereinnahmte Steuer daher in Form von Umsatzsteuer an das Finanzamt weiter. Gleichzeitig dürfen Selbstständige und Unternehmen die Umsatzsteuer, die sie selbst an Dritte gezahlt haben, von ihrer Steuerschuld abziehen. Das ist der sogenannte Vorsteuerabzug.
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen müssen in zwei verschiedenen Situationen mit der Umsatzsteuer umgehen:
Die Behandlung der Umsatzsteuer geht für Unternehmen mit einem erheblichen Aufwand einher. So muss die Umsatzsteuer im ersten Schritt vom Kunden über die Rechnung vereinnahmt werden. Danach wird sie in der Buchhaltung getrennt vom Nettowaren- oder Nettoleistungswert als vereinnahmte Steuer verbucht.
Schließlich sind regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstellen, um die vereinnahmten Umsatzsteuern beim Finanzamt zu melden und auszubezahlen. Nach Ablauf eines Kalenderjahres ist zudem eine Umsatzsteuerjahreserklärung zu erstellen. Für viele Unternehmer, die nur über geringe Einnahmen verfügen, ist der Aufwand, der durch die Umsatzsteuer entsteht, unverhältnismäßig groß. Daher können betroffene Unternehmer entscheiden, ob sie die Kleinunternehmerregelung anstatt der Regelbesteuerung wählen möchten.
Für Unternehmen, die weniger als 22.000 Euro Umsatz im Jahr machen gibt es eine Sonderregelung: die Kleinunternehmerregelung. Wer das für sich in Anspruch nehmen kann, braucht sich mit Umsatzsteuer zunächst nicht zu befassen. Gleichzeitig verzichten Kleinunternehmer aber auf den Vorsteuerabzug. Fazit: Gut abwägen, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst.
Wer einen Onlineshop gründen und zugleich die Steuer einfach gestalten möchte, kann unter den gegebenen Voraussetzungen den Status als Kleinunternehmer annehmen. Um den Status als Kleinunternehmer zu erhalten, müssen Unternehmen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllen:
Die Kleinunternehmerregelung können Unternehmer zu jeder Zeit annehmen. Besteht das Unternehmen bereits seit einiger Zeit, kann der Inhaber von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung wechseln. Erfüllt er die Voraussetzungen für den Status als Kleinunternehmer, muss er hierfür einen formlosen Antrag bei seinem zuständigen Finanzamt stellen.
Gründer erhalten nach der Gewerbeanmeldung einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von ihrem zuständigen Finanzamt. Dort geben sie ihre voraussichtlichen Umsätze an. Liegen diese innerhalb der Höchstgrenzen für die Kleinunternehmerregelung, können sie auf dem Fragebogen an der hierfür vorgesehenen Stelle angeben, ob sie den Status als Kleinunternehmer annehmen möchten oder die Regelbesteuerung wählen.
Was sind die Vorteile?
Der Verwaltungsaufwand in der Buchführung von Kleinunternehmern ist erheblich einfacher als für Unternehmen, die zur Regelbesteuerung verpflichtet sind. Denn die zahlreichen Verwaltungsschritte innerhalb der Buchhaltung neben der Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen kosten den Unternehmen Zeit und Geld. Kleinunternehmer profitieren davon, dass sie Einnahmen und Ausgaben einfach in ihrer Buchhaltung einpflegen und keine regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen müssen.
Die Kleinunternehmerregelung sorgt nicht nur dafür, dass der Verwaltungsaufwand von Unternehmen, die sie nutzen, kostengünstiger ausfällt. Da Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer von ihren Kunden erheben, können sie vor allem ihre Preise sehr viel attraktiver gestalten. Die günstige Preisgestaltung verschafft Kleinunternehmern gegenüber ihren steuerpflichtigen Mitbewerbern einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Jedoch schlägt sich der Preisvorteil nur dann nieder, wenn sich der Kundenkreis des Kleinunternehmers aus Privatpersonen zusammensetzt. Denn gewerbliche Kunden achten aufgrund des Vorsteuerabzugs ausschließlich auf die Höhe der Nettopreise.
Was sind die Nachteile der Kleinunternehmerregelung?
Kleinunternehmer können keine gezahlte Vorsteuer geltend machen. Da sie keine Umsatzsteuer einnehmen, können sie beispielsweise als Onlineshop die Steuer auch nicht absetzen. Abhängig von der Art des Unternehmens kann das zu finanziellen Nachteilen gegenüber der Regelbesteuerung führen.
Auch der Vorteil der Preisgestaltung durch die Kleinunternehmerregelung lohnt sich nur dann, wenn der Status langfristig erhalten bleibt. Denn ein Wechsel in die Regelbesteuerung führt dazu, dass die Preise neu gestaltet und angepasst werden müssen. Das kann einen sorgfältig aufgebauten Kundenkreis spürbar verkleinern. Daher führt die Anpassung der Preise in der Regel zu erheblichen Umsatzeinbußen.
Zu den weiteren Steuern für Online-Shop Betreiber gehört die Gewerbesteuer. Die Steuer ist durch das Gewerbesteuergesetz GewStG genau geregelt. Die Gewerbesteuer ist eine Einnahmequelle für Städte und Kommunen. Sie wird von ortsansässigen Unternehmen gezahlt. Ein Ladengeschäft und Publikumsverkehr braucht es dafür nicht. Diese Steuer zahlen Online-Shop Betreiber also wie jeder andere Geschäftsinhaber.
Die Gewerbesteuer fällt für jeden Gewerbetreibenden abhängig von der Art seiner Tätigkeit an. In der Regel führt die Anmeldung eines gewerblichen Unternehmens dazu, dass Gewerbesteuer entsteht.
Von der Gewerbesteuer befreit sind grundsätzlich Freiberufler, wie zum Beispiel Steuerberater, Architekten oder Ärzte, sowie Unternehmen der Forst- und Landwirtschaft. Online-Shop Betreiber hingegen verkaufen in der Regel Waren und fallen daher unter die Gewerbesteuerpflicht. Allerdings fällt Gewerbesteuer erst an, wenn mehr als 24.500 Euro im Jahr erwirtschaftet werden. Die 24.500 Euro sind ein Freibetrag, der auch bei höheren Erträgen abgezogen wird.
Die Gewerbesteuer ist nicht überall in Deutschland gleich hoch. Das klingt erstmal absurd, aber wie viel Gewerbesteuer man zahlt, hängt vom sogenannten Gewerbesteuerhebesatz ab, den jede Kommune innerhalb gesetzlich vorgegebener Grenzen für sich festlegen darf. Ein niedriger Gewerbesteuerhebesatz kann einen Standort für die Unternehmensansiedlung attraktiv machen. Wie Du Deine Gewerbesteuer berechnen kannst, erfährst Du in einem weiteren Artikel.
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Für das Einkommen natürlicher Personen ist in Deutschland Einkommensteuer zu bezahlen. Die Einkommensteuer ist im Einkommensteuergesetz EStG genau geregelt. Demnach haben alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz im Inland haben eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht. Die Höhe der zu bezahlenden Einkommensteuer richtet sich nach dem Einkommen, das zu versteuern ist. Dabei ist es unerheblich, auf welche Art das Einkommen zustande gekommen ist.
Das Einkommensteuergesetz legt genau fest, welche Formen des Einkommens zu versteuern sind. Dazu gehören Einkünfte aus:
Zudem fällt die Einkommensteuer grundsätzlich abhängig von der Rechtsform des Unternehmens an. Die Einkommensteuer betrifft lediglich Unternehmensformen natürlicher Personen, zu denen beispielsweise die folgenden gehören:
Einkommensteuer zahlt jeder auf das zu versteuernde Einkommen. Bei Selbstständigen kann das sehr unterschiedlich ausfallen: ein Jahr Top, das nächste Flop. Dadurch schwankt aber auch die zu zahlende Einkommenssteuer. Mit dem Steuerbescheid legt das Finanzamt immer auch die Höhe der Einkommenssteuervorauszahlungen für das kommende Jahr fest. Quartalsweise wird dann etwa das abgebucht, was der Steuerbelastung aus der letzten Steuererklärung entspricht. Das kann für das laufende Steuerjahr unpassend sein, weil du entweder sehr viel mehr oder sehr viel weniger Umsatz machst. Dann solltest du unbedingt die Vorauszahlungsraten anpassen lassen, damit du weder zu viel noch viel zu wenig zahlst. Formloser Antrag beim Finanzamt reicht aus. Klar, mit der Steuererklärung wird das alles bereinigt. Du bekommst zu viel gezahlte Steuern zurück. Aber dieses Geld hattest du über Monate nicht zur Verfügung. Und was ist, wenn keine Rückzahlung, sondern eine hohe Nachzahlung ansteht und du das Geld dafür nicht zurückgelegt hast?
Die Körperschaftsteuer ist das Gegenstück zur Einkommensteuer. Während die Einkommensteuer auf das Einkommen natürlicher Personen anfällt, entsteht die Körperschaftsteuer für Unternehmen, die als juristische Personen gelten. Zu ihnen zählen die sogenannten Kapitalgesellschaften sowie Vereine und weitere Unternehmensformen.
Der Begriff juristische Person bezeichnet den Zusammenschluss von Personen oder von Vermögen, während die Vereinigung oder die Gesellschaft als eigenständige Rechtsperson anerkannt ist. In der Folge hat die juristische Person Rechte und Pflichten, die denen einer natürlichen Person ähneln. Zu den juristischen Personen gehören beispielsweise
und mehr.
Wer sich bei der Gründung eines Onlineshops mit anderen Selbstständigen zusammenschließt, kann das Unternehmen zum Beispiel als GmbH anmelden. In diesem Fall bezahlen die Unternehmer, die gemeinsam den Onlineshop gründen, Steuer sowohl für das persönliche Einkommen, als auch für das Unternehmen. Für das Einkommen der Gesellschafter fällt Einkommensteuer an, während zusätzlich für das Gewerbe Steuern in Form von Körperschaftsteuer zu bezahlen sind.
Unternehmer, die einen Onlineshop gründen, gestalten ihre Steuer verhältnismäßig einfach, solange sie ihren Betrieb als Einzelunternehmer führen. Sie müssen sich um die Körperschaftsteuer keine Gedanken machen.
Empfehlung:
Wer einen Onlineshop gründen möchte, sollte sich hinsichtlich der Steuer im Vorfeld genau informieren, welche Rechtsform für sein Unternehmen am günstigsten ist.