20. Jun 2018 | Buchhaltung
Auf eine gültige Rechnung, mit der man das Finanzamt restlos glücklich macht, gehört unter anderem eine Steuernummer. (Zumindest dann, wenn der Rechnungsbetrag die Summe von 250 Euro (Stand 2018) inklusive Umsatzsteuer übersteigt). Preisfrage: Welche Steuernummer genau gehört aber auf die Rechnung?
Es stehen theoretisch (!) drei Nummern zur Auswahl, praktisch gibt es aber Nummern, die absolut nicht auf die Rechnung gehören. Fangen wir mit der Nummer an, die definitiv nichts auf der Rechnung verloren hat: Das ist die persönliche Steuer-Identifikationsnummer. Diese Nummer hat jeder Mensch in Deutschland, der mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem deutschen Melderegister auftaucht. Der Staat weist jedem Bürger bereits nach der Geburt eine individuelle Steuer-Identifikationsnummer, die sich während des gesamten Lebens nicht mehr ändert. Sie besteht aus 11 Ziffern und gehört nicht in geschäftliche Korrespondenz – niemals! Wenn Du mehr über die persönliche Steuer-Identifikationsnummer wissen möchtest hat das Bundeszentralamt für Steuern einige Informationen darüber zusammengestellt.
Dann gibt es noch die Steuernummer mit 13 Ziffern, die allen steuerpflichtigen – natürlichen oder juristischen – Personen zugeteilt wird. Die Steuernummer wird Dir vom zuständigen Finanzamt zugeteilt, wo Du Deinen aktuellen Wohnsitz hast. Weil in der Nummer Informationen über das zuständige Finanzamt enthalten sind, ändert sich die Nummer bei einem Umzug. Diese Nummer kann die gültige Steuernummer sein, die auf die Rechnung gehört. Wer nicht umsatzsteuerpflichtig ist (Stichwort Kleinunternehmerregelung), nutzt diese Nummer auf seinen Rechnungen.
Und dann gibt es noch eine dritte Steuernummer, die auf der Rechnung genügt, sofern sie vorhanden ist: die Umsatzsteuer-ID. Sie ist EU-weit eindeutig einem Unternehmen zugeordnet. Es ist ausreichend, nur sie zu vermerken, das erlaubt Paragraph 14 des Umsatzsteuergesetzes. Wer noch keine Umsatzsteuer-ID hat (und eine haben möchte), der erhält sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern.
Die Umsatzsteuer ID brauchst Du, sobald Du als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler tätig wirst. Sie gilt innerhalb von Deutschland und innerhalb der EU. Die Umsatzsteuernummer kennzeichnet Dein Unternehmen und unterscheidet es eindeutig von weiteren juristischen Personen, die unternehmerisch tätig sind. Sie besteht aus den Buchstaben DE und weiteren neun Ziffern. Die Umsatzsteuernummer musst Du als Unternehmer immer auf Deiner Rechnung angeben, wenn Du nicht die so genannte Kleinunternehmerregelung nutzt.
Die Umsatzsteuer ID dient vor allem zur eindeutigen Identifizierung Deines Unternehmens innerhalb der EU. Sie ermöglicht den einfachen Austausch von Waren und Dienstleistungen grenzüberschreitend innerhalb der EU. Daher muss für Lieferungen und Dienstleistungen ins EU Ausland die Umsatzsteuer ID auf Deiner Rechnung stehen. Denn wenn Du Deine Lieferungen und Leistungen ins Europäische Ausland exportierst, dann musst Du zwar keine Umsatzsteuer ausweisen. Im Zuge des Reverse Charge Verfahrens wird jedoch die Steuerschuldnerschaft gegenüber dem Finanzamt auf das Unternehmen übertragen, das Deine Waren oder Leistungen empfängt. Dieses muss dann die Umsatzsteuer für die erhaltene Leistung mit seinem eigenen Finanzamt zum Steuersatz innerhalb seines Landes abrechnen. Damit auf der Rechnung eindeutig geklärt ist, welches Geschäftsverhältnis vorliegt, muss die Umsatzsteuer ID beider Unternehmen unbedingt auf der Rechnung aufgeführt sein. Denn nur so können die mit der Rechnung beschäftigten Finanzämter beider Länder überprüfen, dass das Geschäft gemäß der steuerlichen Vorschriften abgewickelt wurde.
Wenn Du als Kleinunternehmer beim Finanzamt gemeldet bist, dann musst Du Deine Umsatzsteuer ID auf Deinen Rechnungen nicht angeben. Denn in diesem Fall bist Du von der Pflicht, Umsatzsteuer von Deinen Kunden zu erheben, befreit. Im Gegenzug musst Du allerdings einen Hinweis auf Deiner Rechnung anführen, wie zum Beispiel: „Der Rechnungsbetrag enthält keine Umsatzsteuer in Anwendung von §19 UStG“. Damit bringst Du zum Ausdruck, dass Du als Kleinunternehmer agierst und von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit bist. Die Notwendigkeit für Dich als Kleinunternehmer dennoch eine Umsatzsteuer ID zu führen, kann aber trotzdem gegeben sein. Denn sobald Du Deine Waren oder Dienstleistungen ins EU Ausland exportierst, musst Du Deine Unternehmerschaft mit Hilfe der Umsatzsteuer ID nachweisen.
Laut § 33 Umsatzsteuerdurchführungs-Verordnung müssen Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag von bis zu 250 Euro keine Steuernummern tragen. Auf Kleinbetragsrechnungen reichen Angaben zum Namen und Anschrift des Rechnungsstellers, das Rechnungsdatum, die Art und Anzahl der Leistung, der Bruttobetrag und der Steuersatz.
Noch mal kurz zum Merken: Die Steuernummer mit 13 Ziffern kann die Nummer sein, die Du auf Deinen Rechnungen vermerkst. Bist Du umsatzsteuerpflichtig, musst Du Deine Umsatzsteuer-ID auf der Rechnung bekannt geben. Deine 13-ziffrige Nummer brauchst Du dann nicht mehr dazuzufügen. Niemals schreibst Du Deine persönliche Steueridentifikationsnummer auf Rechnungen.
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