07. Apr 2020 | Unternehmenssteuerung
Ist es nur Pflichtbewusstsein oder schon Präsentismus? Manche Arbeitnehmer schleppen sich mit Fieber und Triefnase zur Arbeit und schniefen und husten sich dann im Büro durch den Tag. Was kannst du als Unternehmer tun, wenn Mitarbeiter trotz Krankschreibung arbeiten?
Angestellte bekommen im Krankheitsfall Lohnfortzahlung. Zu ihren Pflichten, wenn sie krank sind, gehört es unter anderem, die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt bescheinigen zu lassen. Diese Krankschreibung muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Nur dann kann der Arbeitnehmer über den bescheinigten Zeitraum guten Gewissens zu Hause bleiben. Je nach Arbeitsvertrag ist eine Krankschreibung gleich ab dem ersten Tag der Erkrankung oder auch erst am dritten nötig.
Wenn Mitarbeiter trotz Krankschreibung arbeiten, ist das tatsächlich ihre eigene Entscheidung. Als Arbeitgeber kannst du sie nicht einfach nach Hause schicken.
Es ist dennoch ratsam, sich nicht bedingungslos über so viel Pflichtbewusstsein zu freuen, sondern das Gespräch mit dem krankgeschriebenen Mitarbeiter zu suchen. Schließlich sprechen viele Gründe dagegen, trotz Krankschreibung arbeiten zu gehen.
Wer krank zur Arbeit erscheint:
Bei dem letzten Argument handelt es sich um den sogenannten Präsentismus. Arbeitnehmer glauben, sie müssten immer anwesend sein und dürften nie ausfallen. Hier solltest du dein Team mal fragen, ob und wie man die Work-Life-Balance bei euch in der Firma verbessern kann, damit wer krank ist, auch im Bett bleibt.
Es hängt vom Einzelfall ab. Es kann ja tatsächlich sein, dass die Kollegin, die nach einem Kletterunfall für ein paar Wochen ein Gipsbein hat, für sich entscheidet: „Mir ist zu Hause langweilig, ich habe eine Mitfahrgelegenheit ins Büro, es ist viel zu tun, also gehe ich trotz Krankschreibung arbeiten.“
Mit Billomat kannst Du zusätzliche Nutzer und Nutzerinnen hinzufügen und so gemeinsam an Angeboten feilen und Rechnungen mit dem Vier-Augen-Prinzip erstellen. Das spart Zeit, führt zu besseren Ergebnissen und reduziert Fehlerquellen.
Ähnliche Beiträge: