03. Feb 2020 | Unternehmenssteuerung
Weihnachts- und Urlaubsgeld sind für Arbeitnehmer wie Eis, Kuchen und Pizza auf einmal. Aber nicht jedem wird dieses Privileg zuteil. Doch wer bekommt Urlaubsgeld? Das hängt von der Branche und der Tarifbindung ab. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, hat 6.600 Beschäftigte befragt, wie es um ihr Urlaubsgeld steht. Die Auswertung der Daten aus dem Jahr 2016 zeigt: durchwachsen. Nicht jeder bekommt Urlaubsgeld und verteilt ist es sehr unterschiedlich.
Um die Frage zu klären, wie Angestellte ihr Urlaubsgeld berechnen können, gilt es zunächst zu bestimmen, was es genau bezeichnet. Denn in Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern neben den verpflichtenden auch freiwillige Leistungen zukommen lassen, um deren Urlaub zu finanzieren. Die verpflichtende Leistung ist das Urlaubsentgelt. Dahingegen bezeichnet das Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung, auf die Angestellte keinen Rechtsanspruch haben.
Das Urlaubsentgelt, das Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bezahlen müssen, ist im Bunderurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Darin gibt der Gesetzgeber sowohl den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern genau vor, wann ein Urlaubsanspruch entsteht, für wen der Anspruch Gültigkeit hat, welche Dauer er umfasst und wie er zu finanzieren ist. Im § 11 BUrlG gibt das Gesetzbuch die Regelungen über die Höhe des Urlaubsentgelts vor.
Monatsgehalt als Grundlage für Urlaubsentgelt
Da in der Regel ein fester Monatsverdienst durch einen Arbeitsvertrag verbindlich vereinbart ist, erhalten Arbeitnehmer während ihres Urlaubs laut BUrlG ihr reguläres Gehalt.
Durchschnitt bei Stundenabrechnung
Für Arbeitsverhältnisse, in denen nach Stunden abgerechnet wird, bemisst sich das Urlaubsentgelt nach dem Gehalt, das der Mitarbeiter eines Betriebs innerhalb der vergangenen dreizehn Wochen vor dem Urlaubsantritt durchschnittlich erhalten hat.
Keine Abzüge
Lagen im vorgegebenen Zeitraum Kürzungen des Gehalts aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitsausfällen vor, bleiben diese bei der Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht.
Volle Bezüge auch im Urlaub
Dahingegen zählen auch Sachbezüge, die regelmäßig zum Arbeitsentgelt ausbezahlt werden, zum regulären Gehalt und müssen daher für die Urlaubszeit in bar ausbezahlt werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber seinen Angestellten während ihrer Urlaubszeit alle regulären Bezüge in voller Höhe ausbezahlen muss.
Anders als das Urlaubsentgelt, das Bestandteil der regulären Lohnvereinbarungen ist, stellt das Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Rechtsanspruch. Denn das Gesetz sieht neben dem verpflichtenden Urlaubsentgelt kein darüber hinausgehendes Urlaubsgeld vor. Dennoch ist es den Unternehmen freigestellt, ihren Mitarbeitern ein freiwilliges Urlaubsgeld auszubezahlen.
Alleine, wenn der Arbeitgeber sich aufgrund von Verträgen oder Vereinbarungen zur Zahlung von Urlaubsgeld gegenüber seinem Angestellten verpflichtet, entsteht ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des zusätzlichen Urlaubsgeldes. Eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung entsteht beispielsweise aus folgenden Gründen:
Arbeitgeber, die nach Tarif zahlen (müssen), zahlen öfter Urlaubsgeld, als die, die ohne Tarifvertrag den Arbeitsvertrag aushandeln. Etwa 2/3 der Tarifbeschäftigten erhalten Urlaubsgeld, während es bei denen ohne Tarifvertrag nur 36,9 Prozent sind. Es hängt dabei auch von der Branche ab: Im verarbeitenden Gewerbe ist die Zahlung üblicher als im Dienstleistungssektor. Im öffentlichen Dienst bekommt man gar keines.
Laut einer Onlinebefragung der Hans-Böckler-Stiftung, die in einer Pressemitteilung des WSI Tarifarchivs im Jahr 2019 veröffentlicht wurde, erhalten in Deutschland knapp die Hälfte der Beschäftigten Urlaubsgeld. Dabei bekommen es Westdeutsche mit 49 Prozent der Beschäftigten häufiger als Ostdeutsche mit 35 Prozent. In den Industrieberufen ist das Urlaubsgeld meist die Regel, da mit den betroffenen Branchen eine starke Tarifbindung einher geht.
Die Hälfte der befragten Betriebe haben im vergangenen Jahr das Geld erhöht. Davon ist insbesondere die chemische Industrie betroffen, die die Höhe des Urlaubsgelds fast verdoppelt hat.
Große Unternehmen zahlen eher: Bei Unternehmensgrößen von mehr als 500 Mitarbeitenden, zahlt über die Hälfte der Firmen Urlaubsgeld. Bei den Kleinunternehmen ist es nur gut ein Drittel der Firmen.
Es gibt außerdem ein leichtes West-Ost-Gefälle. In den alten Bundesländern ist die Tradition des Urlaubsgeldes präsenter als in den neuen. Im Westen zahlt jedes zweite, im Osten nur jedes Dritte. Dieses Gefälle zeigt sich auch bei der Höhe des Urlaubsgeldes: Im Westen wird deutlich mehr gezahlt.
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In tarifgebundenen Betrieben richtet sich die Höhe des Urlaubsgeldes nach der Vergütungsgruppe. Die Höhe richtet sich also nach dem Gehalt. Wer generell mehr verdient, bekommt auch ein höheres Urlaubsgeld. Das WSI hat bei der Auswertung des Tarifarchivs in 22 Wirtschaftszweigen Urlaubsgeld zwischen 156 und 2.316 Euro gefunden. Das sind gewaltige Unterschiede.
Urlaubsgeld ist, genau wie das Weihnachtsgeld, eine Sonderzahlung. Wenn du deinem Team dennoch zur Urlaubszeit ein kleines Extra gönnen willst, kannst du dies auch anders tun. Zum Beispiel gibt es die Erholungsbeihilfe statt Urlaubsgeld. Die ist zwar zweckgebunden, dafür aber abgabenfrei.
Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Verpflichtung gibt es keine allgemein gültigen Anhaltspunkte, um das Urlaubsgeld zu berechnen. Besteht ein vertraglicher Anspruch, ist dessen Höhe im Arbeits- oder Tarifvertrag in der Regel entweder durch einen bestimmten Prozentsatz vom monatlichen Gehalt oder durch einen festen Betrag pro Urlaub oder pro Urlaubstag angegeben. Die Auszahlung erfolgt ebenso gemäß den im Vertrag oder Vereinbarung vorgegebenen Zeitpunkte. Zumeist wird das Urlaubsgeld in einem bestimmten Monat oder zusammen mit dem Urlaubsentgelt ausbezahlt. Dabei fällt die Höhe in verschiedenen Branchen unterschiedlich aus. Das WSI Tarifarchiv aus dem Jahr 2019 liefert Beispiele für die Höhe des Gelds, das abhängig von verschiedenen Branchen und Bundesländern unterschiedlich bemessen ist.
So liegt die Höhe des Urlaubsgeldes bei:
Wer sein Urlaubsgeld berechnen möchte, muss berücksichtigen, dass für die Arbeitgeberleistung auch Steuern und Sozialabgaben anfallen. Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und wird daher steuerrechtlich als sonstiger Bezug bezeichnet. Der sogenannte sonstige Bezug ist eine Vergütung, die nicht zum regulären Arbeitslohn gehört. Vielmehr wird der sonstige Bezug als Einmalzahlung zu einem bestimmten Zweck oder aus einem besonderen Anlass zusätzlich zum regulären Lohn bezahlt. Daher behandelt das Steuerrecht sonstige Bezüge gesondert von der Lohnabrechnung des regulären Gehalts. Die Besteuerung der sonstigen Bezüge erfolgt auf Basis der Jahrestabelle, die zu einem eigenen Schema für die Ermittlung des Steuerbetrags herangezogen wird. Die Berechnung erfolgt, indem die Lohnsteuer für den Jahresarbeitslohn inklusive des sonstigen Bezugs abzüglich des Steuerbetrags für den Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug ermittelt wird. Der Restbetrag ergibt die Steuerabgabe für den sonstigen Bezug pro Jahr, der auf die Monate verteilt wird.
Die Sozialversicherung behandelt es als einmalige Zuwendung. Wenn die Beitragsbemessungsgrenzen durch die Zahlung nicht überschritten werden, ist die Auszahlung in voller Höhe beitragspflichtig. Überschreiten Arbeitslohn und Urlaubsgeld zusammen die Beitragsbemessungsgrenzen, fallen Beiträge an, die nach einem gesonderten Schema berechnet werden.
Die Urlaubsabgeltung bezeichnet einen finanziellen Ausgleich für den Urlaub, den ein Arbeitnehmer aus verschiedenen Gründen nicht genommen hat. In der Regel hat der Urlaub laut BUrlG durch seinen Erholungswert einen Vorrang vor finanziellem Ausgleich. Denn grundsätzlich zielt der Gesetzgeber darauf, dass Arbeitnehmer ausreichend Erholung durch Freizeit erhalten sollen. Doch in der Praxis können Arbeitnehmer nicht immer den ihnen zustehenden Urlaub nehmen. Wenn beispielsweise das Arbeitsverhältnis endet, bevor der Mitarbeiter seinen Jahresurlaub antreten konnte, ist die Urlaubszeit in den entsprechenden Anteilen seiner geleisteten Arbeitszeit in Form einer finanziellen Auszahlung abzugelten. Die Höhe der Urlaubsabgeltung berechnet sich aus dem Arbeitsentgelt und dem Resturlaub, dessen Anspruch sich aus der geleisteten Arbeitszeit innerhalb des betroffenen Kalenderjahres ergibt.