29. Aug 2018 | Buchhaltung
Als Unternehmer, aber auch als Selbständiger, Freiberufler oder Gewerbetreibender musst Du regelmäßig Deine Steuererklärung selbst erstellen. Der Steuerberater leistet hierbei eine unentbehrliche Hilfestellung. Auch für Arbeiter und Angestellte lohnt sich ein Steuerberater. Die Steuerberatungskosten, die für die Leistungen Deines Beraters anfallen, musst Du in beiden Fällen richtig verbuchen, um sie gegenüber dem Finanzamt steuerlich geltend zu machen.
Die Kosten für den Steuerberater kannst Du grundsätzlich steuerlich absetzen. Doch bevor Du die Beratungskosten geltend machen kannst, musst Du sie genau hinsichtlich ihrer Art untersuchen. Denn die Zuordnung bestimmt darüber, wie Du mit den Ausgaben buchhalterisch umgehst. Steuerberatungskosten lassen sich in drei Kategorien einteilen:
Nur wenn die Steuerberatung Deinen Betrieb betrifft oder als Werbungskosten anzusehen sind, kannst Du sie absetzen. Sobald Du die Zuordnung geklärt hast, kannst Du die entsprechende Buchung vornehmen.
Für Unternehmen und Selbständige sind Steuerberatungskosten grundsätzlich absetzbar. Voraussetzung für die steuerliche Geltendmachung sind Tätigkeiten im Rahmen der Gewinnermittlung und für die Erstellung der Steuererklärungen. Die Aufwendungen für die Steuerberatung kannst Du im Rahmen der folgenden Ermittlungen als Betriebsausgabe einbringen:
Dein Steuerberater stellt Dir oder Deinem Unternehmen eine Rechnung für seine Leistung, zu der er die Mehrwertsteuer addiert. Sobald Du die Rechnung anweist, buchst Du den Bruttobetrag im Buchhaltungskonto Bank als Haben. Danach splittest Du den Bruttobetrag in zwei Teile. Daraufhin kommt der Nettobetrag in das Buchhaltungskonto Rechts- und Beratungskosten. Dort trägst Du den Nettobetrag im Soll ein. Unternehmen, die zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind, überführen die Mehrwertsteuer aus der Rechnung des Steuerberaters auf das Konto Vorsteuer. Die Mehrwertsteuersumme kommt als Soll auf das Vorsteuerkonto.
Wenn für Deine nichtselbständige Arbeit Steuerberatungskosten anfallen, dann kannst Du Deine Ausgaben als so genannte Werbungskosten absetzen. Die Rechnung, die Dein Steuerberater gestellt hat, musst Du in Deinem Ausgabenordner aufbewahren. Denn sobald Du die Beratungskosten als Ausgaben steuerlich geltend machst, musst Du den Beleg zur Vorlage bereit halten. Dann kannst Du die Kosten in der Steuererklärung in den Anlagen N, KAP, V und SO eintragen.
Grundsätzlich kannst Du Steuerberatungskosten von der Steuer absetzen, wenn sie mit Deinem Erwerb im Zusammenhang stehen. Darunter fallen die Einkommensermittlung von Angestellten und Arbeitnehmern aus folgenden Einnahmequellen:
Steuerberatungskosten, die im privaten Bereich anfallen, erkennt das Finanzamt nicht an. Diese Ausgaben musst Du aus Deiner Buchhaltung herausnehmen. Denn sie gehören nicht zu Deiner Erwerbstätigkeit. Hierzu zählen Kosten für Tätigkeiten und Ermittlungen des Steuerberaters im Rahmen der Steuererklärung wie zum Beispiel:
Das deutsche Steuergesetz ist eines der umfangreichsten Gesetzeswerke rund um die Abgaben von Unternehmen und Arbeitnehmern weltweit. Umfangreiche Vorschriften, Regelungen und Gesetze regulieren nicht nur die normalen Vorgänge, sondern auch zahlreiche Ausnahmefälle. Abgesehen davon, dass die Formulierung der Gesetzestexte oftmals für den Steuerpflichtigen schwer zu verstehen sind. Auch die Zuordnung von Sachverhalten zu einer bestimmten Vorgabe ist in vielen Fällen nicht eindeutig zu klären. Um die Buchhaltung als Vorbereitung für Bilanz, Jahresabschluss und Steuererklärung optimal zu organisieren, ist meist professionelle Hilfe nötig, die der Steuerberater leistet. Dein Steuerberater wird Dich auch bei der korrekten Buchung seiner Rechnungen unterstützen.
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