27. Mrz 2020 | Buchhaltung
Skonto zu buchen bedeutet, eine Reduzierung eines Rechnungsbetrags um einige Prozentpunkte auf Basis einer freiwilligen Absprache zwischen zwei Vertragsparteien. Voraussetzung für die Gewährung von Skonto ist die Begleichung der Rechnungssumme innerhalb eines festgelegten Zeitraums, der meist wenige Tage nach Erhalt der Rechnung beträgt. Zum Beispiel darf der Rechnungsempfänger 3% der Summe abziehen, wenn er innerhalb von einer Woche überweist. Der Vorteil der Skontierung liegt für den Rechnungssteller im Erhalt seiner Liquidität. Doch wie bucht man mit Skonto gezahlte Rechnungen richtig?
Du erhältst eine Rechnung für eine technische Übersetzung in Höhe von 1.000 Euro zuzüglich 19% Mehrwertsteuer mit einem Gesamtbetrag über 1.190 Euro. Sofern Du die Rechnung innerhalb einer Woche bezahlst, darfst Du 3% Skonto abziehen.
Den Nettobetrag der Rechnung reduzierst Du um 3%, woraufhin ein Honorar von 1.000 – 30 Euro = 970 Euro übrig bleiben.
Auch der Betrag der Mehrwertsteuer ändert sich. Denn die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% schlägst Du auf die verbleibenden 970 Euro auf. Somit beträgt die Mehrwertsteuer der Rechnung nicht mehr 190 Euro, sondern nur noch 184,30 Euro. Der Gesamtbetrag der Rechnung beträgt jetzt 1.154,30 Euro.
Die vorgenommene Skontierung beeinflusst in der Folge Deine Umsatzsteuervoranmeldung: anstatt 190,00 EUR Vorsteuer kannst Du jetzt nur noch den reduzierten Vorsteuerbetrag in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen.
Um eine Rechnung zu verbuchen, von der Skonto abgezogen wurde, wird zwar gelegentlich ein Konto mit der Bezeichnung „Skontoerträge“ angelegt. Das ist jedoch buchhalterisch nicht korrekt. Denn das Skonto ist kein Ertrag, den Dein Unternehmen erwirtschaftet hätte, sondern ein Preisnachlass, der entsprechend gebucht werden muss.
Sobald Du Skonto buchen musst, nimmst Du grundsätzlich neben der normalen Buchung für die erhaltene Rechnung mit der so genannten Korrekturbuchung eine zweite Buchung vor. Die normale Buchung führst du bei Erhalt der Rechnung aus, während die Korrekturbuchung bei Bezahlung vorgenommen wird.
Bei der normalen Buchung buchst Du den Bruttobetrag aus der Rechnung auf das Konto „Wareneingang 19% Vorsteuer“ im Soll. Im Kontenrahmen SKR 03 lautet das Konto auf die Nummer 3400, in SKR 04 auf die Nummer 5400. Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto mit der Bezeichnung „Verbindlichkeiten a.L.u.L.“ (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen). Das Konto hat in SKR 03 die Nummer 1610 und in SKR 04 die Nummer 3310.
In der zweiten Buchung trägst Du den Bruttobetrag im Soll in das Konto „Verbindlichkeiten a.L.u.L.“ ein, während Du den tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrag mit seinem Skontoabzug auf das Konto „Bank“ (SKR 03 Nummer 1200, SKR 04 Nummer 1800) einträgst. Zusätzlich trägst Du den abgezogenen Skontobetrag in das Konto mit der Bezeichnung „Erhaltene Skonti, 19% Vorsteuer“ (SKR 03 Nummer 3736, SKR 04 Nummer 5736) ein.
Im erhaltenen Skontobetrag ist Umsatzsteuer in Höhe von 19% enthalten. Der enthaltene Vorsteuerbetrag wird im Anschluss aus dem Bruttobetrag herausgerechnet und im Haben auf das Konto „Vorsteuer 19%“ gebucht (SKR 03 Nummer 1575 und SKR 04 Nummer 1405).
Die Gewährung von Skonto mindert den Ertrag des Rechnungsstellers. In der Folge verringert sich ebenso die vereinnahmte Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abzuführen ist. Auch als Lieferant oder Dienstleister buchst Du in zwei Buchungsschritten.
Den Bruttobetrag aus Deiner Rechnung buchst Du auf das Konto „Forderung“ im Soll (SKR 03 Nummer 1410, SKR 04 Nummer 1210). Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto „Erlöse 19% USt“ im Haben (SKR 03 Nummer 8400 und SKR 04 Nummer 4400).
Bei der Bezahlung hat Dein Kunde Skonto abgezogen. Daher buchst Du den Zahlbetrag auf das Konto „Bank“ im Soll (SKR 03 Nummer 1200, SKR 04 Nummer 1800). Den abgezogenen Skontobetrag buchst Du auf das Konto „Gewährte Skonti 19% USt“ (SKR 03 Nummer 8736, SKR 04 Nummer 4736).
Die Gegenbuchung erfolgt mit dem Eintrag des Gesamtbetrags der Rechnung ohne Skontoabzug auf das Konto „Forderung“ (SKR 03 Nummer 1310, SKR03 Nummer 1210).
Die Skonti enthalten 19% Umsatzsteuer. Daher kommt die im Restbetrag enthaltene Umsatzsteuer nach der Bezahlung der Rechnung auf das Konto „Umsatzsteuer 19%“ (SKR 03 Nummer 8736, SKR 04 Nummer 4736).