29. Apr. 2022 | Allgemein
Darlehensanfragen werden abgelehnt, häufig aufgrund negativer SCHUFA-Einträge. Doch nicht jeder weiß davon, dass bei der Schutzgemeinschaft nachteilige Informationen gespeichert sind. Wie jeder seine SCHUFA-Akte sogar kostenlos einsehen kann und warum es für künftige Darlehensanfragen hilfreich ist, zeigen folgende Tipps.
Viele Unternehmen haben nicht nur ein Geschäftskonto, sondern dazu auch die passende Firmen-Kreditkarte. Aber was passiert, wenn diese gar nicht gewährt wird und auch der Antrag zum Firmenkonto nicht positiv entschieden wird?
Die Ablehnung für die Kreditkarte kann durch SCHUFA-Daten hervorgerufen werden. Kreditkartenunternehmen fragen, ähnlich wie Kreditinstitute, gespeicherte Daten bei der Schutzgemeinschaft in Deutschland ab. Sind hier zu einer Person bzw. zu einer Unternehmung negative Informationen gespeichert, kann das zur Ablehnung des Antrages führen.
Ähnlich wie ein Kredit trotz Schufa-Eintrag lassen sich auch Kreditkarten über Umwege beantragen. Notwendig hierfür häufig die Erbringung entsprechender Einkommensnachweise bzw. das Ausweichen auf Kartenherausgeber/Kreditinstitute außerhalb Deutschlands.
Viele Unternehmen bzw. deren Vertreter wissen oft gar nicht, warum über sie negative Daten der Schutzgemeinschaft hinterlegt sind. Landläufig wird angenommen, dass negative Einträge ausschließlich bei nicht gezahlten Verträgen oder anderen nicht nachgekommenen Zahlungsverpflichtungen erfolgen. Weit gefehlt, denn es werden auch andere Informationen gespeichert, die negative Folgen haben könnte. Hat ein Unternehmen beispielsweise bereits mehrere Kreditkarten bzw. Firmenkonten, werden diese Informationen bei der Schutzgemeinschaft gespeichert. Das bloße Vorhandensein allein ist nicht negativ. Aber ein weiterer Kreditkartenantrag könnte durch die bereits vorhandenen Karten negativ entschieden werden.
Viele Unternehmen und Verbraucher wissen gar nicht, welche Informationen über sie bei der Schutzgemeinschaft gespeichert sind. Grund, das zu ändern, denn nicht immer entsprechen alle hinterlegten Informationen der Wahrheit bzw. sind aktuell. Jeder Bürger hat einmal jährlich kostenlos das Recht, eine SCHUFA-Auskunft zu erhalten.
Die Beantragung der Auskunft erfolgt direkt über die Website der SCHUFA. Vorsicht vor Drittanbietern, denn sie stellen häufig SCHUFA-Anträge auf ihrer Website gegen Entgelt zur Verfügung. Diese Kosten kann sich jeder Verbraucher sparen, denn einmal jährlich gibt es alle Informationen gratis.
Es gibt einige No-Gos in der Geschäftswelt. Schlechte Kritiken bzw. Fehlinformationen gehören dazu und können das unternehmerische Leben deutlich erschweren. Werden beispielsweise dringend benötigte Darlehensanfragen aufgrund falscher SCHUFA-Informationen abgelehnt, kann das die Existenz bedrohen.
Deshalb sollte jeder nach der Abfrage seiner gespeicherten Informationen auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit achten. Sind beispielsweise getätigte Verbindlichkeiten noch nicht als solche in den Datensätzen der Schutzgemeinschaft gespeichert, ist hier dringend Handlungsbedarf erforderlich.
Die Änderungen unbedingt schriftlich anzeigen und dies durch einen Nachweis (beispielsweise durch den Einschreibe-Beleg der Post) absichern. Im besten Fall eine Frist setzen, bis zu der die falsche Information bearbeitet werden muss.
Zu negativen Informationen der Schutzgemeinschaft gehören beispielsweise Rechnungen, die ohne Widerspruch nicht beglichen werden. Wer sich im Unrecht fühlt und eine Leistung nicht begleichen möchte, sollte ihr unbedingt widersprechen. Geschieht dies nicht, gehen diese Informationen als Negativmerkmal in die Datenbank der SCHUFA ein.
Ein negativer Eintrag, welcher der Richtigkeit entspricht, verschwindet aus der Datenbank nicht sofort. Auch, wenn ein Darlehen zurückgezahlt oder die schuldhafte Summe mittlerweile beglichen wurde, bleibt der negative Eintrag weiterhin bestehen. Grundsätzlich gilt dies für eine Frist von drei vollen Jahren. Ein angefangenes Jahr kommt noch dazu. Wer seine Schulden im Januar 2020 beglichen hat, hat einen negativen Eintrag bis 31.12.2023. Zwar wird nach Tilgung der Schulden ein Erledigt-Vermerk hinterlegt, dennoch bleibt der Datensatz an sich noch bestehen. Eine vorzeitige Löschung erfolgt nur auf Betreiben des Schuldners und bei Zustimmung des Gläubigers.
Ziel der Schutzgemeinschaft ist es, Gläubiger vor unseriösen Vertragspartnern zu schützen. Deshalb sammelt die Auskunftsdatei zahlreiche Daten, darunter auch Mobilfunkverträge und Co. Auch wenn kein Zahlungsverzug vorliegt, können zu viele Verträge negative Folgen für künftige Neuverträge bzw. Darlehensbewilligungen haben.
Wer einmal in das negative Raster der Schutzgemeinschaft gefallen ist, wird es künftig deutlich schwerer haben. Mit einer eingeschränkten Bonität lassen sich beispielsweise neue Verträge nur schwer oder gar nicht abschließen. Darlehen werden mit einer negativen Bonität meist gar nicht oder nur mit strengen Auflagen (beispielsweise einem Bürgen) bereitgestellt.
Wie schaffen es Verbraucher, trotz eingeschränkter Bonität liquide zu bleiben? Eine Möglichkeit besteht in privaten Leihvorgängen. Wird Geld für die Finanzierung weiterer Unternehmenstätigkeiten benötigt, sind private Geldgeber eine Option. Darlehen lassen sich beispielsweise durch mehrere dieser Geldgeber realisieren. Aber Vorsicht, denn ohne Sicherheiten und ganz ohne Zinskosten geht es auch hier nicht.
Eine weitere Möglichkeit ist das Gespräch mit den Banken, bestens vorbereitet. Auch mit eingeschränkter Bonität ist es möglich, eine Darlehenszusage zu erhalten. Entscheidend dabei: die richtigen und vor allem überprüfbaren Argumente. Die Vorlage aktuell positiver Einkommenszahlen sowie die Unterstützung durch eine Bürgschaft können helfen, ein Darlehen zu erhalten.
Kein unternehmerischer Erfolg ohne einen cleveren Finanzplan. Nur, wer seine Einnahmen und Ausgaben kennt, weiß, welche Liquiditätslücke zu schließen ist bzw. wie diese zurückgezahlt werden kann. Unerlässlich bei der Darlehensanfrage (nicht nur bei eingeschränkter Bonität) sind deshalb die aktuellen Steuerunterlagen.
Sind die Forderungen beglichen, aber weigert sich der Gläubiger, den negativen Eintrag löschen zu lassen, bleibt oft nur eines: warten. So schwer es sein mag, doch der Eintrag ist nach spätestens drei Jahren automatisch aus der Akte verschwunden. Innerhalb dieses Zeitfensters können Unternehmen eine alternative Strategie für die Überbrückung möglicher Liquiditätsengpass zusammenstellen. Die dreijährige Frist bietet auch eine gute Möglichkeit, sich unternehmerisch-liquide völlig neu aufzustellen und während der dreijährigen Stagnationsphase neue Konzepte zu entwickeln, um nach Ablauf der Frist neu durchzustarten und das Unternehmen ohne negative SCHUFA-Belastungen auf das nächste Level zu bringen.
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