02. Okt 2019 | Unternehmenssteuerung

Wie viel Urlaub steht deinen Mitarbeitern zu?

Wie viel Urlaub deinen Mitarbeitern zusteht, das ist Verhandlungssache: Das gesetzlich geregelte Minimum sind 24 Werktage pro Jahr.

5- oder 6-Tage-Woche?

Damit kommen Deine Mitarbeiter allerdings nur auf vier Wochen bezahlten Urlaub im Jahr. Der Gesetzgeber geht bei 24 Urlaubstagen nämlich von einer 6-Tage-Woche aus: Der Samstag zählt als Werktag. Mitarbeiter im Einzelhandel kennen das. In vielen Bürojobs oder im Handwerk orientieren sich die meisten Betriebe heute an einer 5-Tage-Woche. Da beträgt der Mindesturlaubsanspruch dann also nur 20 Tage.

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Bei einer 5-Tage-Woche stehen Deinen Mitarbeitern 20 Tage Urlaub zu, bei einer 6-Tage-Woche 24 Tage. Einmal im Jahr müssen außerdem 2 Wochen am Stück möglich sein. (Bild © unsplash.com)

Nur 20 Tage – dabei muss es nicht bleiben

Es kann sein, dass ein Tarifvertrag in deiner Branche darüber hinaus geht: Dann musst du deinen Mitarbeitern mehr Urlaubstage gewähren. Aber selbstverständlich steht es dir frei, mit Bewerbern sowieso mehr Urlaubstage vertraglich zu vereinbaren. Das kann durchaus ein Argument für Fachkräfte sein, sich ausgerechnet für deinen Betrieb zu entscheiden. Betriebliche Vereinbarungen, die der ganzen Belegschaft zusätzliche Urlaubstage garantieren, sind ein Pluspunkt für deine Firma als Arbeitgeber. Großzügige Urlaubsregelungen sind ein wichtiger Mehrwert für Arbeitnehmer.

Wie viel Urlaub muss am Stück möglich sein?

Den Urlaub müssen die Mitarbeitenden aber auch nehmen können. Das bedeutet, der Betrieb und die Teams müssen so gut organisiert sein, dass sie auf jeden mal einige Zeit verzichten können. Hier und da mal ein freier Tag, das reicht nicht aus, um gute Erholung zu garantieren. Allerdings sind auch die drei Wochen am Stück ein Mythos des Arbeitsrechts. Was mindestens hintereinander möglich sein muss, sind laut Arbeitsrecht 12 Werktage als Urlaubstage. Aber auch da wieder: Dem Gesetzgeber schwebt eine 6-Tage-Woche vor, für die meisten sind es also nur 10 Werktage bei einer 5-Tage-Woche. Das heißt: 14 Tage am Stück ist das, was mindestens einmal im Jahr möglich sein muss.

Urlaub muss genommen werden

Nicht genommene Urlaubstage dem Arbeitnehmer einfach auszahlen: Das geht nur, wenn das Arbeitsverhältnis zu Ende ist und noch restliche Urlaubsansprüche da sind. Läuft der Arbeitsvertrag noch, dann muss der Urlaub tatsächlich genommen werden. Notfalls – wenn es nicht möglich war, innerhalb eines Kalenderjahres den gesamten Urlaub zu nehmen – können einige Tage ins nächste Jahr übertragen werden. Auch für diesen Übertrag gibt es unterschiedliche Vereinbarungen: Oft muss der Urlaub bis zum 30.3. des Folgejahres angetreten werden. Ausnahmen gelten da für lange Krankheit oder wenn ein Mitarbeiter zum Jahresende noch in der Probezeit war und noch gar keinen Urlaub genommen hat. Dann kann der Jahresurlaub vom Vorjahr auch noch später im Folgejahr genommen werden.

Probezeit heißt übrigens – noch so ein Mythos des Arbeitsrechts – nicht, dass gar kein Urlaub genommen werden darf. Wie viel Urlaub einem neuen Mitarbeiter zusteht, errechnet sich anteilig aus der bereits im Betrieb gearbeiteten Zeit. Auf einen Arbeitsmonat entfallen ca. 2 Urlaubstage. Der neue Kollege darf also sehr wohl einen Urlaubsantrag stellen.

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