09. März 2018 | Buchhaltung
Auch ein Umzug ins Ausland bietet keine Garantie für eine Befreiung von der Steuerpflicht in Deutschland. Wer als deutscher Staatsbürger einen Wohnsitz im Ausland hat, der sollte sich genau über die steuerlichen Aspekte informieren.
Das deutsche Steuerrecht knüpft die Steuerpflicht grundsätzlich an den Wohnsitz. Wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat, also keinen Auslandswohnsitz hat, der ist auch in Deutschland steuerpflichtig. Und das unabhängig davon, wo er sein Einkommen erzielt. Auch wenn Du Dich im steuerlich relevanten Wirtschaftsjahr nicht persönlich in Deutschland aufgehalten hast, richtet sich die Steuerpflicht nach Deinem Wohnsitz. Die Finanzbehörden gehen von Deiner unbeschränkten Steuerpflicht aus, solange Du einen Wohnsitz in Deutschland hast. Die Mehrzahl der Länder handhabt die steuerliche Behandlung seiner Bürger auf ähnliche Weise. Nur die USA wenden ein noch strengeres Steuerrecht an. Dort reicht bereits die Staatsbürgerschaft als US Amerikaner oder der Besitz einer Green Card aus, um in den USA steuerpflichtig zu sein. Ein Wohnsitz im Ausland befreit US Amerikaner nicht von ihrer Steuerpflicht in den USA.
Arbeitnehmer und Selbstständige, die in Deutschland ihre Einkünfte erzielen, obwohl sie ihren Wohnsitz im Ausland haben noch sich hier gewöhnlich nicht aufhalten, fallen unter die so genannte beschränkte Steuerpflicht. Für die in Deutschland erzielten Einkünfte musst Du für das betreffende Wirtschaftsjahr eine Steuererklärung bei einem zuständigen deutschen Finanzamt abgeben.
Die so genannten Doppelbesteuerungsabkommen bezeichnen Verträge zwischen zwei Staaten, um die Steuerzahler vor einer doppelten Steuerpflicht zu schützen. Das Doppelbesteuerungsabkommen unterliegt dem Völkerrecht und bietet somit länderübergreifende Rechtssicherheit. Deutschland hat mit den meisten Ländern der Welt Abkommen zur Doppelbesteuerung geschlossen. Grenzgänger, die für ihre Arbeit in einem Land Steuern bezahlen, müssen ihr Einkommen nicht noch einmal im Land ihres Wohnsitzes versteuern. Besondere Regelungen wurden mit Frankreich, Österreich und die Schweiz getroffen. Arbeitnehmer, die in diesen Ländern arbeiten, aber in Deutschland ihren Wohnsitz haben, bezahlen ihre Steuern in Deutschland.
Die zwischenstaatlichen Abkommen zur Vermeidung von doppelter Besteuerung fußen auf vier Kriterien
Nach dem Wohnsitzlandprinzip ist ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger dort steuerpflichtig, wo er seinen Wohnsitz hat.
Nach dem Grundsatz des Quellenlandes zahlt ein Erwerbstätiger dort seine Steuern, wo er sein Einkommen generiert.
Das Prinzip des Welteinkommens gilt für Erwerbstätige, die ihr Einkommen in mehr als zwei Ländern erwerben. Das Prinzip versteuert das weltweit generierte Einkommen dort, wo sich der Wohnsitz befindet.
Dieses Prinzip legt fest, dass nur derjenige Teil eines Einkommens in einem Staat versteuert wird, das auf dem Gebiet des betreffenden Landes erwirtschaftet wurde.
Welches Prinzip für welchen Fall angewendet wird, hängt grundsätzlich von den Doppelbesteuerungsabkommen ab, die zwischen den einzelnen Ländern getroffen wurden. Im deutschen Steuerrecht gilt für Bürger mit Wohnsitz in Deutschland das Wohnsitzlandprinzip und das Welteinkommensprinzip. Für Nicht-Inländer in Deutschland gilt hingegen das Quellenlandprinzip und das Territorialitätsprinzip. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, dann ist es sehr wichtig, dass Du Dich über die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Land Deines aktuellen Wohnsitzes genau informierst. Erst dann erfährst Du, wie das Steuerrecht zwischen dem Land Deines Wohnsitzes und dem deutschen Herkunftsland geregelt ist.
Wenn sich Dein Wohnsitz im Ausland befindet und Du auch keine Einnahmen mehr hier erzielst, dann bist Du grundsätzlich in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig. Solange Du jedoch noch eine Immobilie hast, durch die Du in Deutschland Einnahmen aus Vermietung generierst, dann unterliegen diese Einkünfte dem deutschen Steuerrecht. Solltest Du noch eine Mietwohnung in Deutschland behalten, dann bist Du ebenso unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig. Da auch eine Ferienwohnung in Deutschland als steuerlich relevanter Wohnsitz gewertet werden kann, solltest Du Dich vor einem Umzug ins Ausland gründlich über Deine persönliche Steuerpflicht beraten lassen.
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