16. Jul 2019 | Unternehmenssteuerung

Xing-Impressum – wo kannst du es einrichten?

In den letzten Tagen berichteten einige Rechtsanwälte öffentlich, dass sie von anderen Anwälten wegen eines fehlenden Impressums auf der Plattform des Business-Netzwerkes Xing abgemahnt wurden. Viele Xing-Nutzer wussten bislang gar nicht, dass es überhaupt eine Möglichkeit auf Xing gibt, ein Impressum einzugeben. Es ist allerdings auch gar nicht so klar, ob ein Xing-Impressum wirklich nötig ist.

  1. Xing-Impressum einrichten – So geht’s
  2. Facebook Impressum einrichten – Wie geht das?
  3. Was gehört in das Impressum?

Die allgemeine Impressumspflicht leitet sich aus (TMG) ab. Danach müssen unter anderem Name und Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten auf jeder Seite der Website abrufbar sein. Für nicht-private Social-Media-Profile wie auf Facebook gilt die Impressumspflicht ebenfalls. Doch bislang schien es zu genügen, auf einer Plattform wie Xing, die in erster Linie zur direkten Kontaktaufnahme dient und nicht zum sozialen Austausch, einfach nur die Kontaktdaten einzugeben.

Solange noch nicht endgültig juristisch geklärt ist, ob ein Xing-Impressum zwingend vorgeschrieben ist, kann man ja vorsorglich schon mal eins einrichten. Denn diese Möglichkeit gibt es tatsächlich, wenn auch sehr versteckt.

Xing-Impressum einrichten – So geht’s

Auf der Seite von Xing findest Du links oben die Möglichkeit, Dein Profil zu öffnen.

Schritt eins:

Nachdem Du das Profil geöffnet hast, erscheinen alle Deine bisher gemachten Eingaben über Deine Tätigkeit, Jobwünsche, Profildetails, Portfolio und weitere Merkmale Deines Profils. Unabhängig davon, welchen Reiter Du öffnest und auf welcher Eingabeseite Deines Profils Du Dich befindest, erscheint jeweils in der Fußzeile in einem weißen Balken mit grüner Schrift die Anmerkung „Rechtliche Hinweise von Name Benutzer“. Hinter diesem Link versteckt sich die Eingabemöglichkeit für Dein Xing-Impressum.

Schritt zwei:

Ein Klick auf den Textlink öffnet ein eigenes Fenster, in dem Du die so genannten rechtlichen Hinweise bearbeiten kannst. Das Eingabefeld ist leer und gibt keine Vorgaben zum Ausfüllen. So steht es Dir frei, welche Informationen Du in Deinem Xing-Impressum eingeben möchtest. Bei der Eingabe musst Du lediglich beachten, dass Du alle Angaben, die das Impressum aufweisen muss, selbstständig eintragen musst. Nachdem Du alle Angaben eingetragen hast, musst Du diese abspeichern.

Facebook Impressum einrichten – Wie geht das?

Auch im Social Media Kanal Facebook müssen Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler auf der dort integrierten Unternehmenswebseite genaue Angaben über ihre Identität machen, indem sie ein Impressum einrichten. Die Einrichtung des Impressums beschreibt Facebook auf seiner Seite recht genau. 

Schritt eins:

Zunächst musst Du auf Deiner eröffneten Unternehmensseite von Facebook auf den Link „Info“ klicken. Dort führt der Button „Seiteninfo bearbeiten“ weiter. Den Button findet man rechts oben gleich unter dem Titelbild. 

Schritt zwei:

Nach dem Klick auf „Seiteninfo bearbeiten“ öffnet sich ein Fenster mit zahlreichen Eingabemöglichkeiten für die allgemeine Beschreibung des Unternehmens, dessen Zuordnung, Kontaktdaten mit Telefonnummer, Webseite und E-Mail-Adresse. Auch der Standort des Unternehmens und die Öffnungszeiten können dort eingegeben werden. Danach folgt ein Eingabefeld, in dem die Daten für das Impressum angegeben werden können. Da dieses Eingabefeld keine weiteren Eingabeaufforderungen bereit stellt, musst Du Dein Impressum selbst verfassen und dort eintippen. Wenn Du die Angaben, die Dein Impressum benötigt, eingetippt hast, dann kannst Du das Fenster mit einem Klick auf das Kreuzchen rechts oben schließen. Mit dem Schließen des Fensters sind Deine Angaben abgespeichert. 

Was gehört in das Impressum?

Da ein Impressum in den öffentlichen Auftritten im Internet erforderlich ist, müssen in der Folge bestimmte Anforderungen, die an dessen Inhalt gestellt sind, auch in Social Media Kanälen erfüllt werden. Daher erhebt sich die Frage, welche Angaben ein Impressum unbedingt enthalten muss.

Zu den zentralen Angaben im Impressum gehören: 

  • Name und Anschrift des Webseitenbetreibers
  • Rechtsform des Unternehmens, wie zum Beispiel GbR oder GmbH
  • Adressdaten mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort

Welche Angaben muss das Impressum darüber hinaus enthalten?

Neben den zentralen Daten gehören auch Informationen für eine schnelle Kontaktaufnahme in das Impressum von Unternehmen. Dazu gehören zum Beispiel die Telefonnummer, unter der Du während Deiner beruflichen Tätigkeit zu erreichen bist. Zusätzlich oder auch alternativ kann hier eine Handynummer angegeben werden. Verfügt Dein Büro auch über eine Faxnummer, dann solltest Du auch diese angeben. Zudem fordert der Europäische Gerichtshof, dass im Impressum als weitere Möglichkeit zur Kommunikation eine E-Mail-Adresse zwingend angegeben werden muss. Zusätzlich kann eine Anfragemaske bereit gestellt werden, sofern diese innerhalb von 60 Minuten beantwortet wird. 

Tipp: Um die Erstellung Deines Impressums zu vereinfachen, kannst Du zum Beispiel einen Impressum-Generator verwenden.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Impressumserstellung?

  • Ist das Unternehmen in einem Bereich tätig, für die eine behördliche Zulassung notwendig ist, dann muss im Impressum auch die zuständige Aufsichtsbehörde angegeben werden. Das trifft zum Beispiel für Makler oder Wachdienste zu. 
  • Gehört die Webseite in Facebook zu einer Genossenschaft, einem Verein oder zu einer Partnerschaft, dann muss ebenso der Ort des Registereintrags sowie die Registernummer angegeben werden. Zum Beispiel ist die Handelsregisternummer und das zuständige Amtsgericht von Onlinehändlern im Impressum einzutragen.
  • Unternehmer, die über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügen, müssen diese ebenso im Impressum angeben. Wer bereits über die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer verfügt, der muss auch diese angeben. 
  • Kleinunternehmer sollten in ihrem Impressum stets angeben, dass sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. 
  • Freiberufler geben in ihrem Impressum stets die gesetzliche Berufsbezeichnung an sowie den Staat, in dem sie diese erworben haben. 
  • Journalisten und Redakteure, deren Onlineangebot auf Facebook oder Xing einen entsprechenden Inhalt hat, müssen die Verantwortlichen für die Bilder und Texte nennen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Verantwortlichen nur dann benannt werden können, wenn sie ihren ständigen Aufenthalt im Inland haben und wenn sie geschäftsfähig sind. 

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