23. Aug 2018 | Buchhaltung

Deine Zweitwohnung richtig von der Steuer absetzen – so funktioniert´s

Steuern senken durch doppelten Haushalt

Wenn die Arbeitsstätte von der Wohnung weit entfernt ist, dann kann sich die Anmietung einer Zweitwohnung lohnen. Denn nicht nur die Zeitersparnis schafft Erleichterung – auch die Kosten für die tägliche Fahrt von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück können erheblich sein. Wenn berufliche Gründe eine Zweitwohnung erforderlich machen, dann kannst Du diese steuerlich geltend machen. Wir erklären Dir, wie Du Deine Zweitwohnung richtig von der Steuer absetzen kannst.


In diesem Beitrag:

  1. Steuerersparnis durch Zweitwohnung – Welche Voraussetzungen gibt es?
  2. Welche Kosten kannst Du in der Steuererklärung steuerlich geltend machen?
  3. Zweitwohnung richtig von der Steuer absetzen – Wie füllst Du die Anlage N aus?
  4. Fahrtkosten oder doppelte Haushaltsführung absetzen?

Zweitwohnung richtig von der Steuer absetzen
Wenn Du sie aus beruflichen Gründen benötigst, kannst Du neben den Kosten für Deine Zweitwohnung auch Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand absetzen. (Bild © unsplash.com)

Steuerersparnis durch Zweitwohnung – Welche Voraussetzungen gibt es?

Die Anmietung einer Zweitwohnung geht mit umfangreichen Kosten einher. Wenn Du die Absetzbarkeit Deiner Zweitwohnung in Deine Kalkulation miteinbeziehen möchtest, dann musst Du sicher stellen, dass Du die Voraussetzungen erfüllst, die eine steuerliche Geltendmachung rechtfertigt. Damit Du Deine Zweitwohnung richtig von der Steuer absetzen kannst, musst Du vier Kriterien beachten:

  • Die Zweitwohnung wird aus beruflichen Gründen angemietet
  • Die Zweitwohnung liegt nahe am Ort der so genannten „ersten Tätigkeitsstätte“, also nahe an Deiner Arbeitsstelle. Dabei beträgt die Entfernung Deiner Zweitwohnung von der Arbeitsstätte maximal die Hälfte der Entfernung zwischen Deinem Hauptwohnsitz und Deiner Arbeitsstätte.  
  • Dein Hauptwohnsitz bleibt erhalten.
  • Der Hauptwohnsitz ist zugleich Dein Lebensmittelpunkt.

Welche Kosten kannst Du steuerlich geltend machen?

Treffen die vier Kriterien zu, dann kannst Du nicht nur die Kosten für die Zweitwohnung und für Deinen Umzug steuerlich geltend machen. Darüber hinaus kannst Du die folgenden Kosten von der Steuer absetzen:

  • Fahrtkosten zur Arbeit
    Deine Fahrtkosten zur Arbeit kannst Du von der Steuer absetzen.
  • Fahrtkosten Heimfahrten
    Deine Aufwendungen, die einmal pro Woche für Heimfahrten zu Deinem Hauptwohnsitz anfallen, kannst Du steuerlich absetzen. Hierfür setzt Du eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Betrieb an. Dabei musst Du die kürzeste Strecke ansetzen. 
  • Verpflegungsmehraufwand
    Innerhalb der ersten drei Monate nach Deinem Einzug in die Zweitwohnung kannst Du Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe der entsprechenden Verpflegungspauschalen geltend machen. Die Höhe der Pauschale liegt innerhalb Deutschlands bei 24 Euro pro Tag. Die Tage von An- und Abreise kannst Du mit einer Pauschale in Höhe von 12 Euro geltend machen. Die Verpflegungsmehraufwendungen kannst Du bei Deiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten abziehen. 
  • Unterkunftskosten
    Für die doppelte Haushaltsführung kannst Du Deine tatsächlich anfallenden Unterkunftskosten in Höhe von bis zu 1.000 Euro ansetzen. 

Doppelter Haushalt – unbefristet

Das Einkommensteuergesetz legt im § 9 Absatz 1 EStG fest, dass die so genannte doppelte Haushaltsführung, die mit Deinem Bezug einer Zweitwohnung entsteht, unbefristet ist. Du kannst die doppelte Haushaltsführung während des gesamten Zeitraums Deiner Beschäftigung geltend machen.

Zweitwohnung richtig von der Steuer absetzen – Wie füllst Du die Anlage N aus?

Um Deine Zweitwohnung richtig von der Steuer absetzen zu können, füllst Du bei Deiner Einkommensteuererklärung die Anlage N aus. Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist, dass Du die Kosten selbst trägst und nicht von Deinem Arbeitgeber erstattet bekommst. 

Eintragung der Fahrtkosten

In die Zeilen 70 bis 78 der Anlage N trägst Du Deine Aufwendungen für Deine Fahrten zur Arbeit sowie für Deine Heimfahrten ein. Für die Fahrt zur Arbeit kannst Du entweder die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Cent pro Kilometer ansetzen oder die tatsächlichen Kosten geltend machen. Die Familienheimfahrten kannst Du nur über die Pauschale abrechnen. Wenn Du öffentliche Verkehrsmittel oder das Flugzeug benutzt, dann sind die tatsächlichen Aufwendungen absetzbar und Du musst hierfür die Belege aufbewahren. 

Kosten für die Unterkunft

Die Kosten für die Unterkunft kannst Du in den Zeilen 81 bis 86 als Werbungskosten absetzen. Hierfür kannst Du maximal einen Betrag von 1.000 Euro pro Monat ansetzen. Hier trägst Du auch Deinen Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate sowie Deine Umzugskosten ein. 

Fahrtkosten oder doppelte Haushaltsführung

Wenn Du häufiger an Deinen Hauptwohnsitz fährst und dadurch Deine Fahrtkosten die Kosten der doppelten Haushaltsführung übersteigen, dann kannst Du wählen, welchen Posten Du absetzen möchtest: entweder die Fahrtkosten oder die doppelte Haushaltsführung. Deine Fahrtkosten kannst Du in diesem Fall dann auch in tatsächlicher Höhe und öfter als nur einmal pro Woche für die Heimfahrt absetzen.

Ähnliche Fragen:

Billomat folgen: